Sexuelle Gewalt auf dem Cannstatter Wasen

Laut dem Bericht des Polizeipräsidiums Stuttgart entfielen von den mehr als 9.000 Straftaten in Bad Cannstatt im Jahr 2015 allein 2.050 (26%) Straftaten auf den Cannstatter Wasen. Laut Presseberichten wurde während dem Volksfest und Frühlingsfest auf dem Cannstatter Wasen im Jahr 2015 eine 18-jährige Frau vergewaltigt und zwei kleine Mädchen sexuell belästigt. Es geht aus der Statistik der Polizei nicht hervor, welche der 2.050 Straftaten Sexualdelikte waren.

In einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung vom 15.3.2015 berichtet die Souvenirverkäuferin Mona Krieger über ein erschreckendes Ausmaß von Sexismus auf dem Wasen: „Nach drei Liter Bier sinkt die Hemmschwelle ins Bodenlose. Es ist schon erschreckend, dass diese ekelhafte Anmache in aller Öffentlichkeit möglich ist und es offenbar niemand juckt. (…) Und das sind nicht, wie an Silvester in Köln der Fall gewesen sein soll, nordafrikanische Flüchtlinge, sondern schwäbische Familienväter, die im Alltag in der Böblinger Kreissparkasse, bei Bosch, Daimler oder so schaffen. Sogar die 18-jährigen Abiturienten verhalten sich nicht besser. Das zeigt doch, dass der Sexismus in Deutschland noch immer nicht ausgestorben ist.“ (http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.buergersprechstunde-41-die-verkaeuferin-auf-dem-wasen-dieser-sexismus-macht-mich-wuetend.8938c5c7-91cd-4901-97fa-3d1f6f001a92.html)

Wir fragen daher:

  1. Wie viele Vorfälle von sexueller Beleidigung, Belästigung, Nötigung, Vergewaltigung oder anderen Vorfällen von Gewalt, insb. gegen Frauen, wurden im Zeitraum und im Zusammenhang des Volksfests 2015 und des Frühlingsfestes 2016 den Veranstaltern oder der Polizei bekannt gegeben und wie viele wurden zur Anzeige gebracht?
  2. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die objektive Sicherheit und das subjektive Sicherheitsempfinden – besonders für Frauen – vor sexualisierter Gewalt beim Cannstatter Volks- und Frühlingsfest zu erhöhen.

Wir beantragen:

1. Klare Anweisung an die Polizeikräfte und die Wachleute, im Falle von verbaler und körperlicher Gewalt, insb. gegen Frauen gerichtete sexualisierte Gewalt, einzuschreiten und durch Sensibilisierung der Betreiber von Festzelten und Fahrgeschäften präventiv tätig zu sein.

2. Mit Hilfe von Flyern/Hinweisblättern wird sexuelle Gewalt verurteilt und darüber informiert, wo Hilfen für Opfer sexueller Gewalt angeboten werden.

3. Tägliche Meldungen der Wasenwache bzw. Stuttgarter Polizei über Straftaten im Zusammenhang mit dem Volksfest, in der Sexualdelikte gesondert aufgeführt sind. Diese Meldungen werden auf der Website der Stuttgarter Polizei veröffentlicht sowie an die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Stuttgart weitergeleitet.