Urbane Energiewende

Antrag vom 04.03.2015 Nr. 66/2015

Foto: Norbert Reimer @flickr

SÖS-LINKE-PluS begrüßt den anlaufenden Dialogprozess zur Entwicklung eines gesamtstädtischen Energiekonzepts für eine Urbanisierung der Energiewende (Drucksache 939/2014). Das Ziel, den immensen Primärenergiebedarf der Stadt zu verringern, größtenteils aus erneuerbaren Energien zu decken und die klimaschädigenden Emissionen auf ein verträgliches Maß zu senken, wird in Stuttgart tiefgreifende Strukturanpassungen notwendig machen. Um nur die Rahmenbeschlüsse des Gemeinderats zur Einsparung von Energie und zur Minderung klimaschädigender Emissionen bis 2020 umsetzen zu können, müssen die Anstrengungen deutlich intensiviert werden. Und diese kurzfristigen Ziele erreicht die Stadt nur, indem die Bevölkerung für die Energiewende sensibilisiert wird und ein hohes Maß an Verständnis für den notwendigen Umbau von Strukturen und die Veränderung von energieintensiven Gewohnheiten und Verhaltensweisen geweckt wird.

SÖS-LINKE-PluS wirbt dafür, mit den folgenden Maßnahmen das Energiekonzept zu konkretisieren und im nächsten Doppelhaushalt bzw. dem Stellenplan der Stadt die Weichen hierfür zu stellen.

a) Die Stadtverwaltung als Koordinatorin der Energiewende

Mit der fortschreitenden Energiebilanzierung, dem Intracting für die Liegenschaften und zahlreichen vertiefenden Untersuchungen im Kontext des Projekts „Stadt mit Energieeffizienz“ sind im Amt für Umweltschutz bereits erhebliche Erfahrungswerte vorhanden. Im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung werden gebäudescharfe Informationen zur energetischen Situation in Sanierungsgebieten gesammelt. Weitere Fachämter wie das Amt für Liegenschaften und Wohnen oder das Baurechtsamt tragen ebenfalls Informationen zusammen, die für die Koordination der Energiewende in Stuttgart benötigt werden. Jedoch fehlt eine integrierte, gesamthafte Energie-Raum-Planung die die energetische Bestandssituation bis hin zu einer standardisierten, gebäudescharfen Analyse abbildet. Zudem muss der konzeptionelle Ansatz der quartiersbezogenen Energiewende in den Prozessen der Verwaltung eingebettet werden.

Wir beantragen deshalb:

  1. Die Verwaltung beauftragt die Erstellung eines Energienutzungsplans für das Stadtgebiet Stuttgart. Dieser wird als Planungsinstrument über das städtische Geoinformationssystem ständig ämterübergreifend fortgeschrieben. Dazu sind Förderkonditionen und mögliche Kooperationen mit Forschungsinstituten und Hochschulen in Stuttgart zu prüfen.
  2. Die Verwaltung stellt zu allen vorbereitenden Untersuchungen in den Stadterneuerungsvorranggebieten einen Antrag auf Aufnahme in das KfW-Programm 432 oder vergleichbaren Programmen zur Erarbeitung eines energetischen Quartierskonzepts. Auch wenn keine Förderung gewährt wird finanziert die Verwaltung die Entwicklung eines quartiersbezogenen Energiekonzepts in allen neu ausgewiesenen Sanierungsgebieten und Quartieren mit umfassender baulicher Neuordnung. Die erforderlichen Mittel werden beziffert und in einer Mitteilungsvorlage zu den Haushaltsplanberatungen bis zur Sommerpause dargestellt.
  3. Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit jährlich in einem neuen Energie- und Klimaschutzbericht über die Fortschritte bei der Umsetzung des Energiekonzepts und die Zielerreichung im Bereich Energieeinsparung und beim Ausbau von Energieerzeugungsanlagen im Stadtgebiet. Die bisherige Berichterstattung (der Energiebericht zu den städtischen Liegenschaften, Energiebilanz, KLIKS, KLIMAKS) wird integriert.

Die notwendigen erheblichen Investitionen, insb. in die energetische Gebäudesanierung, überfordern und verunsichern viele Haus- oder Wohnungseigentümer. Die Sanierungsquote von Gebäuden liegt u.a. deshalb aktuell bei einem Prozent pro Jahr. Bleibt diese Quote auf einem derart niedrigen Niveau, so können die Energieeinspar- und Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Eine neue Dynamik kann sich unserer Auffassung nach nur aus der budgetneutralen Vorfinanzierung für Energiemaßnahmen entwickeln.

Deshalb beantragen wir:

  1. Die Verwaltung prüft die Einführung einer Klimaschutzanleihe nach dem Modell der Europäischen Investitionsbank. Die Anleihe wird als ethisch-nachhaltige Geldanlage konzipiert und aktiv beworben. Die Verwaltung führt zu diesem Zweck Gespräche mit Banken, die eine kommunalfreundliche, sozial-ökologische Geschäftspolitik betreiben. Über die Klimaschutzanleihe sind ausschließlich Energiecontractingmaßnahmen im Stadtgebiet zu finanzieren.

b) Die Stadtwerke Stuttgart als kommunalwirtschaftliche Partnerin

Die Stadtwerke Stuttgart müssen mehr sein als ein Energiehändler mit einigen Beteiligungen an Windparks. Sie müssen sich zum vollwertigen Stadtwerk weiterentwickeln und ein echter Motor für die urbane Energiewende sein. Dabei ist das Geschäftsfeld der Energiedienstleistungen entscheidend. Mit dem Photovoltaik-Pachtmodell und vereinzelten Projekten zur Installation von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wie Blockheizkraftwerken werden erste Erfahrungen als Dienstleister gesammelt. Wir begrüßen das, denn eine besondere Expertise ist zukünftig im Bereich von Nahwärmenetzen und KWK-Anlagen gefragt. Auch muss das entscheidende Gegenstück zu den fluktuierenden erneuerbaren Energien entwickelt werden: die Energiespeicherung mit flexibler Regelbarkeit.

Wir beantragen daher:

  1. Die Stadtwerke entwickeln standardisierte Lösungen für quartiersbezogenes Energie- und Wärmecontracting. Entsprechende Contracting-Verträge sind so zu gestalten, dass die vorfinanzierten Energiemaßnahmen nicht mietpreistreibend wirksam werden.
  2. Die Stadtwerke werden als natürliche Partnerin in Energiefragen in alle Prozesse der Stadtverwaltung eingebunden die Fragen der Energieversorgung betreffen, insb. bei Stadterneuerungsprozessen in den Quartieren. Zudem sollen die Stadtwerke Energielösungen wie Nahwärmekonzepte auch unter Einbeziehung der städtischen Liegenschaften und ihres jeweiligen Umfelds entwickeln.
  3. Die Stadtwerke prüfen Modelle für die Schaffung einer „Strom-Bank“ für Stuttgart. Dazu ist die Eignung städtischer Bunkeranlagen vom Amt für Liegenschaften und Wohnen zu prüfen. Beispielhaft werden das Modell der Stadt Mannheim mit der MVV und einem Nürtinger Batteriehersteller geprüft, und das Modell eines Batteriekraftswerks der Wemag in Kooperation mit Samsung in Schwerin.
  4. Der Wirtschafts- und insb. der Stellenplan 2016 wird entsprechend angepasst.

c) Kompetente und neutrale Beratung: Das Energieberatungszentrum

Das EBZ ist eng vernetzt mit dem Handwerk, den Energie-Experten und als kompetenter Partner in Sanierungsfragen in stetigem Austausch mit der Bevölkerung. Es sichert auch die gute fachliche Praxis bei Energiemaßnahmen mit dem Stuttgarter Sanierungsstandard. Da das EBZ keine eigenwirtschaftlichen Ziele mit der Beratung verbindet, genießt es allgemein hohes Ansehen als unabhängige Institution.

Wir beantragen deshalb:

  1. Das EBZ erhält die notwendige Finanzierung um eine fortlaufende Energiewende-Kampagne in Stuttgart umzusetzen und die urbane Energiewende als eigenständige Marke und Mitmachprozess zu etablieren.
  2. Das EBZ wird über die individuelle Eigentümerberatung hinaus mit dem Energiemanagement in den laufenden Stadterneuerungsprozessen beauftragt und aktiv in alle Bürgerbeteiligungs- und Informationsprozesse eingebunden. Die Verwaltung beziffert die hierfür notwendigen Zuschüsse an das EBZ.