Satzung zum Zweckentfremdungsverbot zügig in die Wege leiten

Antrag vom 06.10.2014 Nr. 275/2014

In Stuttgart herrscht unbestreitbar Wohnraummangel. Dies belegt u. a. die stetig anwachsende Vormerk- und Notfallkartei beim Amt für Liegenschaften und Wohnen (siehe Wohnungswesen- Berichte). Die statistischen Wohnbedarfsprognosen untermauern dies ebenfalls. Auch bilden die Mietspiegel der vergangenen Jahre die angespannte Situation zwischen Wohnraumangebot und -Nachfrage mehr als deutlich ab. Besonders im Segment des niedrigpreisigen Wohnraums ist die Unterversorgung problematisch hoch und muss behoben werden. In Anbetracht der großen Zahl gewollt leer stehender Wohnungen, die der Zensus 2011 in Stuttgart ermittelt hat, wäre die Zuführung zumindest eines Teils dieser Wohneinheiten an den Wohnungsmarkt eine Maßnahme zur erhebliche Entspannung der Lage.

Wir halten daher auch Ordnungsmaßnahmen für sozialpolitisch geboten, um innerhalb einer angemessenen Zeit die Situation zu verbessern und um die rasante Mietpreisentwicklung insgesamt zu dämpfen.
Mit der Verabschiedung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes am 18. September 2013 hat die Landesregierung die Rechtsgrundlage für kommunale Satzungen zur Unterbindung der Zweckentfremdung von Wohnraum geschaffen. Freiburg hat auf dieser Grundlage bereits eine Zweckentfremdungssatzung verabschiedet.

Die Verwaltung hat bisher trotz der dringlichen Situation und dem Antrag 144/2014 der SPD-Fraktion keinen Satzungsentwurf für ein Zweckentfremdungsverbot vorgelegt. Im UA Wohnen wurde dies von OB Kuhn und EBM Föll damit begründet, dass die Landesverwaltung zunächst exakt regeln müsse, wann und wie für eine Stadt Wohnraummangel festzustellen sei. Nach Auskunft des Ministeriums ist eine Rechtsverordnung zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz jedoch gar nicht vorgesehen. Kommunale Satzungen sind folglich unmittelbar auf Grundlage des Gesetzes zu erlassen.

Wir beantragen daher:

Die Verwaltung legt umgehend einen Satzungsentwurf für ein Zweckentfremdungsverbot zur Beratung in den Ausschüssen und zur Beschlussfassung im Gemeinderat vor.

Stellungnahme zum Antrag

Erl. im WA
am 05.12.2014
Nr. 144

[hr]

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Dienstag, 3. März19:30 – 21:00
Bürgerzentrum West
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