Aufnahme der Stadt Stuttgart als Mitglied in den Zweckverbänden Bodensee-Wasserversorgung (BWV) und Landeswasserversorgung (LW)

Antrag vom 13.10.2014 Nr. 298/2014

Am 17.07.2014 hat der Gemeinderat neue „Vertreter“ für die Verbandsversammlungen und die Verwaltungsräte der Wasserzweckverbände benannt („über EnBW“)1.
Was den Transfer mitgliedschaftlicher Rechte und Pflichten betrifft, so sind Verwaltungsrechte und -pflichten unübertragbar, weil sie an die persönliche Stellung des einzelnen Verbandsmitglieds anknüpfen.
Eine angebliche Übertragung der Stimmrechte aus der Verbandsmitgliedschaft der EnBW auf die Stadt durch schlichte schriftliche Vereinbarung (GRDrs 15/2002 vom 17.01.2002) ist nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit unwirksam.
Das Stimmrecht ist untrennbarer Bestandteil der Mitgliedschaftsrechte. Die EnBW überträgt nur die Ausübung des Stimmrechts entsprechend ihrer Weisung an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart und dieser handelt nach Weisung der EnBW.
Vielen Bürgermeistern in den Verbandsversammlungen ist nicht bewusst, dass der Oberbürgermeister von Stuttgart nicht als Vertreter der Stadt, sondern als Beauftragter der EnBW den Verbandsvorsitz wahrnimmt und so abstimmt.

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1 GRDrs. 416/2014 Seite 2 und Anlage Seite 11f „Vertreter der Stadt in Organen von Zweckverbänden“, jeweils mit der Anmerkung „über EnBW“

Antrag:

  • Wir beantragen, dass die Vertreter der Stadt Stuttgart in den Zweckverbandsversammlungen der Bodensee-Wasserversorgung am Dienstag, 11. November 2014, in Stuttgart und der Landeswasserversorgung am Dienstag, 21. Oktober 2014 in Ludwigsburg einen Antrag über die Aufnahme der Stadt Stuttgart als Mitglied in den Zweckverbänden stellen.
  • Der Gemeinderat erteilt dem Oberbürgermeister Weisung, rechtzeitig vor den beiden Verbandsversammlungen die Aufnahme der Stadt in die Zweckverbände zu beantragen2.
  • Der Gemeinderat erteilt den Vertretern der Stadt Stuttgart in den Zweckverbandsversammlungen Weisung über die Abstimmung in der Verbandsversammlung.

Anmerkung:
Hier wird entsprechend der Auffassung der Stadt davon ausgegangen, dass die Stadt das Stimmrecht in den Verbandsversammlungen hat.

Falls die Stadt nach einer Prüfung durch die Rechtsaufsicht zu der Auffassung kommt, dass nicht sie, sondern die EnBW das Stimmrecht hat, fordert der Gemeinderat den OB und alle weiteren Vertreter dazu auf, auf die Teilnahme an den Verbandsversammlungen zu verzichten.

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2 Hierzu Stellungnahme vom 12.11.2013 zum Antrag der SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft Nr. 415/2013 vom 14.10.2013: Mitgliedschaften bei den Fernwasserversorgungs-Zweckverbänden zurück in die kommunale Hand der Landeshauptstadt Stuttgart