Der Abriss von Gebäuden darf nicht auf Basis von „In-Augenscheinnahme“ erfolgen – Gründungsgebäude der Baugenossenschaft Zuffenhausen darf nicht abgerissen werden!
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11. November 2019
Wir beantragen: Das Gründungsgebäude der Baugenossenschaft Zuffenhausen (BGZ) ist als stadtbildprägendes Gebäude unbedingt zu erhalten und darf nicht abgerissen werden. Ein Abriss des Gründungsgebäudes und ein bloßer Nachbau der alten Fassade im Zuge eines Neubaus widerspricht der Wettbewerbsvorgabe. Begründung: In regelmäßiger Wiederkehr, werden dem Gemeinderat sogenannte Gutachten vorgelegt, mit deren...