Wann kommen die Antworten zu unseren Anträgen rund um den Liegenschaftsbericht?
2. Dezember 2019
Wir beantragen: Die nachfolgend genannten Anträge endlich gemäß § 34 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zu behandeln Die vollständige Beantwortung der Fragen in den unter Punkt 3 aufgeführten Anträgen im Gemeinderat durch die Verwaltung in schriftlicher Form. Es handelt sich um die folgenden Anträge: 336/2018 Erarbeitung eines städtischen Liegenschaftsberichts...