Foto: Roland Hägele

Corona-Zuschlag für alle Bonuscardberechtigte in Höhe von 125 Euro

 Wir beantragen für den Nachtrags-Haushalt:

  1. Die Stadt Stuttgart gewährt einen freiwilligen Corona-Zuschlag für alle Bonuscard-/ bzw. Leistungsberechtigten. Dabei erhält jedes berechtigte Haushaltsmitglied aufgrund der Corona-bedingten Mehrausgaben einmalig 125 Euro.

Begründung:

Durch die Maßnahmen zur Verminderung der Infektionsketten durch den Corona-Virus sind viele Bürger*innen Stuttgarts in finanzielle Nöte gekommen. In etlichen Untersuchungen und Studien wird darauf hingewiesen, dass die Corona-Pandemie soziale Ungleichheit verstärkt. Besonders hart trifft es diejenigen, die schon vor der Corona-Krise am Existenzminimum leben mussten. Während viele Programme zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Krise für Unternehmen und Selbständige aufgelegt werden, sind die Corona-Folgen für Menschen am Rande des Existenzminimums zu wenig im Fokus, mahnt auch bundesweit der Paritätische Wohlfahrtsverband an.

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 SGB II bzw. § 28 SGB XII) war schon vor der Krise nachweislich viel zu gering bemessen. Zusatzausgaben, wie sie durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurden und auch immer noch anfallen, sollen wenigstens durch diesen Einmalbetrag das grundsätzlich angespannte Haushaltsbudget entlasten.