Alle Vorkaufsrechte für Sanierungsgebiet Stuttgart 27 ziehen!

Wir beantragen, der Gemeinderat möge beschließen:

  1. die Stadt zieht alle Vorkaufsrechte an allen zum Verkauf stehenden Grundstücke innerhalb des Sanierungsgebiets Stuttgart 27 (GRDrs 624/2010)
  2. dass vor Ablauf der Frist für die Ziehung des Vorkaufsrechts für alle zum Verkauf stehenden Gebäude und Flächen innerhalb des Sanierungsgebiets Stuttgart 27 über diesen Antrag im zuständigen Ausschuss bzw. im Gemeinderat entscheiden wird.

Begründung:

Der Stuttgarter Gemeinderat hat in den letzten Jahren mehrere Zielbeschlüsse gefasst, auf deren Grundlage die Stadt Vorkaufsrechte für Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungsformen (z.B. Wohnen, Bürofläche, Parkhäuser) ziehen kann. Wenn die Verwaltung Vorkaufsrechte nicht zieht, handelt sie gleich mehrfach in klarem Widerspruch zu mehrheitlich gefassten Zielbeschlüssen des Gemeinderats.

  1. In Antrag 293/2017 (Bezahlbares Wohnen in Stuttgart mit mehr kommunalen Wohnungen!) wurde beschlossen, „a) dass der kommunale Bestand an Wohnungen und Flächen deutlich erhöht wird und b) dass die SWSG ihren Anteil am Gesamtwohnungsbestand aller Wohnungen in Stuttgart sukzessive auf 10 Prozent steigern kann.“
  2. In Antrag 205/2017 (Eine lebenswerte Stadt für alle!) wurde unter Antragspunkt 5. Und 8. beschlossen:  „5.            Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Citylogistik z.B. auf Grundlage von „logSPAZE“, um Lieferverkehre zu reduzieren sowie Platz für Zwischenlagerungsmöglichkeiten für Waren der Innenstadtgeschäfte zu schaffen. 8.    Die Stadtverwaltung berichtet zeitnah im zuständigen Ausschuss über Nutzungsrechte und Laufzeiten der Parkhäuser, die nicht unmittelbar vom zukünftigen Cityring aus angefahren werden können.“
  3. In Antrag Nr. 76/2019 (Stuttgart zu einer fahrradfreundlichen Stadt machen
    Ergänzungsbeschluss zur GRDrs1120/2018) wurde beschlossen: „Es werden zügig Radparkhäuser, vor Wetter und Vandalismus geschützte Radabstellanlagen oder Radbügel in Wohngebieten, an Verkehrsknotenpunkten und kulturellen, sportlichen oder gastronomischen Zielen aufgestellt.“

Alle im Bereich des Sanierungsgebiets 27 zum Verkauf stehenden Liegenschaften und Flächen sind für die Stadt – so sie die Zielbeschlüsse des Gemeinderats respektiert – von höchstem Interesse. Insofern müsste die Verwaltungsspitze alle Vorkaufsrechte ziehen, zusätzlich könnte Sie sich auf den Beschluss des Gemeinderats zur Schaffung eines technischen Rathauses (auf Grund von hohem Bedarf an Bürofläche für städtische Mitarbeiter*innen) berufen. Auch der Bedarf an Personalwohnungen wurden in den Haushaltsberatungen mehrfach thematisiert.

All dies ist Grund genug für die Verwaltung, alle Vorkaufsrechte zu ziehen, um der Beschlusslage des Gemeinderats gerecht zu werden.

Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass die Nichtwahrnehmung von  Vorkaufsrechten dieser Größenordnung grundsätzlich nicht ohne Beteiligung des Gemeinderats fallen dürfen. Anderenfalls wird dem Hauptorgan die Chance genommen, dass seine Zielbeschlüsse in konkrete, sichtbare und spürbare Maßnahmen überführt werden.

Bereits in der Sedanstraße (B-Bahn Haltestelle Metzstraße) hatten wir beantragt, das Vorkaufsrecht im dortigen Sanierungsgebiet zu ziehen „Vorkaufsrecht in Sanierungsgebieten – der Gemeinderat soll entscheiden“ (Antrag Nr. 284/2019 vom 23. September 2019). Der Antrag ist über fünf Monate nach Einreichung weder von der Verwaltung beantwortet, noch lässt sich eine Änderung der bisherigen Praxis im Umgang mit Vorkaufsrechten von Seiten der Verwaltungsspitze beobachten. Es ist dringend an der Zeit, dass sich dies ändert!