Wann kommen die Antworten zu unseren Anträgen rund um den Liegenschaftsbericht?

Wir beantragen: 

  1. Die nachfolgend genannten Anträge endlich gemäß § 34 Abs. 1 Satz 4 Gemeindeordnung Baden-Württemberg zu behandeln
  2. Die vollständige Beantwortung der Fragen in den unter Punkt 3 aufgeführten Anträgen im Gemeinderat durch die Verwaltung in schriftlicher Form.
  3. Es handelt sich um die folgenden Anträge:
  4. 336/2018 Erarbeitung eines städtischen Liegenschaftsberichts (ohne Zwischennachricht) anvisiertes Terminziel im System nach 20(!) Mahnungen mit aktuellem Terminziel 28.11.2019.
  5. 337/2018 Mehr Transparenz in das städtische Liegenschaftsmanagement. Der in der Zwischennachricht anvisierte Beantwortungszeitraum für das zweite Quartal 2019 ist inzwischen bei weitem überschritten. (10 Mahnungen, aktuelles Terminziel 25.11.19)
  6. 84/2019 Verkauf von städtischen Grundstücken und Liegenschaften vom 22.02.2019 mit Terminziel 8.04.2019 (bisher ohne aktualisiertes Terminziel und ohne Mahnungen).

Begründung:

Die Beantwortung dieser Anträge und Anfragen wurde bereits mehrmals

  • in Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen von Stadtrat und Fraktionsvorsitzendem Herrn Adler,
  • in Ältestenrat-Sitzungen von Stadtrat und Fraktionsvorsitzenden Herrn Rockenbauch,
  • per Mail von verschiedenen Mitarbeiter*innen der Fraktionsgeschäftsstelle (z.B. Mail vom 19.7.19) erbeten und angemahnt, ohne dass es zu Reaktionen seitens der Verantwortlichen geführt hätte.

Fraktionen haben nicht nur das Recht, Anfragen und Anträge zu stellen, sondern auch auf deren Beantwortung durch die Verwaltung. Das Liegenschaftsthema ist hoch brisant, da der Raumbedarf der städtischen Verwaltung aufgrund neuer Aufgaben – z.B. im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes – stetig steigt und zugleich Immobilien weiterhin verkauft werden, die dringend für städtische Ämter benötigt würden (siehe PR-Echo des Personalrats vom Jugendamt Nr. 5/2019 vom November 2019 mit dem Titel „Verzweiflung, Frust und helles Entsetzen“). Auch vom Gesamtpersonalrat wurde in seiner Stellungnahme zur GRDrs 847/2019 vom 18.11.19 die Offenlegung sämtlicher Raumbedarfe aller Ämter und Planungen sowie der Umgang mit diesen Bedarfen gefordert. Es ist höchste Zeit, dass hier Transparenz hergestellt wird.