Keine Diskriminierung auf dem Cannstatter Volksfest zulassen – Richtlinien anpassen!

Wir beantragen:
1. Die Zulassungsrichtlinien für das Stuttgart Frühlingsfest, das Cannstatter Volksfest und für das Historische Volksfest werden unter Punkt „3. Ausschluss vom Vergabeverfahren“ mit einer Antidiskriminierungsklausel (Unterpunkt 3.10) wie folgt ergänzt:
„Bewerber*innen, die rassistische, sexistische, homo- und transphobe, gewaltverherrlichende sowie andere menschenfeindliche Inhalte wie Parolen, Bilder und Figuren auf ihren Fahr- und Schaugeschäften und Pavillon darstellen oder entsprechende Produkte verbreiten oder verkaufen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.“

Begründung:
Mit dem Antrag (21/2019) hat die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS in der letzten Gemeinderatsperiode beantragt, die Zulassungsrichtlinien für das Stuttgarter Volksfest um eine Antidiskriminierungsklausel zu ergänzen. Anstoß für diesen Antrag war ein Spielgeschäft auf dem „Historischen Volksfest“, welches an der Frontseite mit rassistischen und kolonialverherrlichenden Darstellungen bedruckt war. In der Sitzung vom Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen am 1. März 2019 wurde der Antrag diskutiert, aber nicht abgestimmt. Im Protokoll der WA-Sitzung wird der ehemalige Erste Bürgermeister Föll folgendermaßen zitiert: „Die Stadt achte bei allen Veranstaltungen prinzipiell darauf, dass es keine rassistischen, sexistischen, homophonen oder andere nicht akzeptablen Darstellungen gebe. (…) Die Zulassungsrichtlinien enthielten diese Aspekte bereits, sodass sie nicht geändert werden müssen. Er unterstreicht, dass die Stadt hier sehr sensibel vorgehe.“
Diese Sensibilität in der Zulassung von Spiel- und Schaugeschäften spiegelt sich in der Realität leider nicht wieder. So kam und kommt es regelmäßig vor, dass sexistische und rassistische Darstellungen auf den Schau- und Spielgeschäften auf dem Cannstatter Wasen abgebildet sind. So auch beispielsweise in diesem Jahr mit dem Spielgeschäft „Mr. Bambuka – Banana-Bay“. Auf diesem Fahrgeschäft ist eine rassistische Darstellung/Zeichnung eines Schwarzen Menschen mit einer Banane in der Hand zu sehen. (siehe Foto beiliegend) Diese Darstellung ist zutiefst rassistisch. Die Stadt Stuttgart trägt mit der in.Stuttgart die Verantwortung dafür, dass solche Bilder im Jahr 2019 nicht mehr öffentlich dargestellt werden. Bisher gibt es in den Zulassungsrichtlinien für das Stuttgarter Volksfest und die anderen Feste keine Antidiskriminierungsklausel, um Schaugeschäfte wie „Banana-Bay“ abzulehnen. Das sollte nachgeholt werden.