Zielbeschlüsse müssen gelten!

Der Mangel an kommunalem, leistbarem Mietwohnraum nimmt groteske Züge an. Bereits vor zwei Jahren erkannte eine Mehrheit des Gemeinderats dies und fasste einen Zielbeschluss: die Stadt Stuttgart solle „durch geeignete Maßnahmen wie die Ausübung von bestehenden Vorkaufsrechten … dafür sorgen, dass der kommunale Bestand an Wohnungen und Flächen deutlich erhöht wird“. So weit, so klar und deutlich formuliert. Das Verhalten der Verwaltungsspitze widersprach dem komplett! Beim jüngst bekannt gewordenen Grundstücksgeschäft im Sanierungsgebiet Stöckach, an der Haltestelle Metzstraße, wurde es von höchster Stelle aus nicht für notwendig erachtet, die 3600 Quadratmeter per Vorkaufsrecht zu kaufen! Der Zielbeschluss des Gemeinderats wurde so vorsätzlich gebrochen.

Es ist kein Zustand, dass das Hauptorgan der Kommune, der Gemeinderat, mehrheitlich Beschlüsse fasst, die die Verwaltung eigentlich binden, doch letztere ignoriert diese Beschlüsse danach. Das muss sich dringend ändern! Hier ist die Verwaltungsspitze angesprochen. Sie muss klare Ansagen machen, dass Zielbeschlüsse des Gemeinderats gelten und nicht als bloße Anregung oder Empfehlung für Planungen zu verstehen sind.

Das gilt auch für die Umsetzung der Zielbeschlüsse zur ‚Lebenswerten Stadt für alle‘ vom Juli 2017 und dem Radentscheid vom Februar 2019. Die dort formulierten Ziele sind Ausdruck des Willens der Mehrheit des Gemeinderats. Die Verwaltung hat diese Ziele ernst zu nehmen und umzusetzen. Davon war bislang wenig zu sehen – ganz zu schweigen vom Schneckentempo der Umsetzung. Sichtbar ist zwei Jahre nach dem Beschluss „Lebenswerte Stadt“ bislang lediglich ein Provisorium in der Eberhardstraße. Im Fall Luftreinhaltung wird das Regierungspräsidium (RP) schon als ‚renitente Behörde‘ bezeichnet, unsere Stadtoberen geben sich redlich Mühe dem RP diesen Titel streitig zu machen.