Städtische Liegenschaften bis 2030 klimaneutral machen

Wir beantragen, der Ausschuss für Klima und Umwelt möge im Rahmen der Beratungen zum Aktionsprogramm Klimaschutz (GRDrs 975/2019) folgenden Grundsatzbeschluss fassen:

  1. Alle städtischen Liegenschaften – sowie alle Liegenschaften von städtischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen – sollen bis zum Jahr 2030 energetisch saniert werden und klimaneutral sein. Dafür erarbeitet die Verwaltung einen Zeitplan und kalkuliert ein entsprechendes Budget.
  2. Energetische Sanierungen werden grundsätzlich mit klimaneutralen Materialien vorgenommen, Stoffe wie Polystyrol kommen grundsätzlich nicht zur Anwendung

Begründung:

Die größte Herausforderung der urbanen Energiewende ist die Sanierung des Liegenschafts-Bestands. Um die Pariser Klimaschutzziele (Erderwärmung deutlich unter zwei Grad zu halten) zu erreichen, muss der Bestand an Liegenschaften zwei Voraussetzungen erfüllen: a) Der Energieverbrauch muss deutlich gesenkt werden und b) die Energie muss klimaneutral erzeugt werden. Ein solches Vorhaben ist hochkomplex, zumal jede Liegenschaft unterschiedliche Voraussetzung für eine energetische Sanierung hat. Denkmalschutz, Bauart und Lage städtischer Gebäude unterscheiden sich teilweise erheblich. Deshalb ist es unerlässlich, dass alle Liegenschaften untersucht werden, in welchem Maße sie sich für eine energetische Sanierung eignen, ob sie an ein Nah- oder Fernwärmenetz angeschlossen werden können, ob Wärmepumpen installiert werden können und ob die Voraussetzungen für die Installation von PV-Analgen vorliegen oder geschaffen werden können.

Will Stuttgart spätestens im Jahr 2035 klimaneutral sein, so muss die Stadtverwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und bereits 2030 alle Liegenschaften energetisch saniert entsprechend klimaneutral gestaltet haben. Hierfür soll die Verwaltung einen Zeitplan erarbeiten und ein entsprechendes Budget kalkulieren.