Stadtwerke werden Generaldienstleisterin für Anlagen- und Energietechnik für alle städtischen Liegenschaften

Wir beantragen, der Ausschuss für Klima und Umwelt (AKU) möge im Rahmen der Beratungen zum Aktionsprogramm Klimaschutz (GRDrs 975/2019) folgenden Grundsatzbeschluss fassen:

  1. Die Stadtwerke und ihre Tochtergesellschaft Energiedienste Stuttgart (EDS) werden ab 2020 Generaldienstleisterin für Anlagen- und Energietechnik bei der Umsetzung von energetischer Sanierungen mit dem Ziel der Klimaneutralität für alle städtischen Liegenschaften.
  2. Die Verwaltung prüft ferner, in wie die Stadtwerke bzw. die EDS Generaldienstleisterin für die energetische Sanierung von Liegenschaften städtische Beteiligungen und Tochtergesellschaften sein kann. Die entsprechende rechtliche Prüfung wird dem Gemeinderat umgehend vorgelegt.

Begründung:

Die Stadtwerke Stuttgart befinden sich seit ihrer Gründung im Jahr 2011 immer noch im Aufbau. Es mangelt nach wie vor an Geschäftsfeldern – jedoch nicht an Projekten, die umgesetzt werden müssen. Die urbane Energiewende ist eine der größten Herausforderungen in den nächsten Jahren. Die Stadtwerke sind prädestiniert, hier eine führende Rolle einzunehmen und so Motor der urbanen Energiewende zu werden. Mit diesem Grundsatzbeschluss sollen die Stadtwerke gestärkt werden und in die Lage versetzt werden, künftig als Generaldienstleister für Anlagen- und Energietechnik für alle städtischen Liegenschaften tätig zu sein. Dieser Grundsatz soll auch für alle Liegenschaften von städtischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen gelten.