Mietenstopp für Stuttgart

Wir beantragen, der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen möge am 24. Mai 2019 beschließen:

  • Der Gemeinderat der Stadt Stuttgart fordert die Landesregierung dazu auf, die Rechtsgrundlage zu schaffen, die landesweit Städten und Gemeinden mit besonders hohen Mietpreissteigerungen („angespanntem Wohnungsmarkt“) ermöglicht, einen mindestens fünfjährigen allgemeinen Mieterhöhungs-Stopp zu verfügen.

Begründung:

In Stuttgart explodieren die Mieten trotz aller beschlossenen Wohnungsbaumaßnahmen.  Die Versorgung der Bevölkerung Wohnraum zu bezahlbaren Mieten ist nicht nur akut bedroht, sondern in weiten Teilen nicht gewährleistet. Seit 2009 sind die Angebotsmieten in Stuttgart um 53 Prozent gestiegen. Das Mietpreisniveau des aktuellen Mietspiegels ist zwischen 2016 und 2018 um 7,2 Prozent auf 9,60 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Rund 23 Prozent der Mieterhaushalte wenden mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Miete auf.

Die Entscheidung des Gemeinderates, auf die turnusmäßige Mieterhöhung für rund 16.000 Mieterinnen und Mieter des städtischen Wohnungsunternehmen SWSG zu verzichten, war ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Dies reicht jedoch nicht aus, um die Mietpreissteigerungen in der Stadt zu einzufrieren. Den für die SWSG bereits beschlossenen Mietendeckel für einen Teil der Stuttgarter Mieterhaushalte gilt es auszuweiten auf die rund 220.000 Mieterhaushalte.

Für das Land Berlin wurde ein Rechtsgutachten erarbeitet mit dem Ergebnis, dass als Ergänzung zum Mietrecht im BGB prinzipiell jedes Bundesland entsprechend ein solches Gesetz/eine Rechtsverordnung ausgestalten kann, ein Gesetz-Entwurf ist bereits auf dem Weg.

Angesichts einem von Spekulation geprägten Wohnungsmarkt steht die Stadt Stuttgart in der Pflicht, bei der Landesregierung darauf zu drängen, dass ein Mietenstopp auf kommunaler Ebene ermöglicht wird.

Der bereits praktizierte Mieterhöhungs-Stopp bei der städtischen Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft ABG mit 100.000 Bewohner_innen zeigt, dass eine Deckelung der Mietpreisentwicklung den Wohnungsunternehmen weder die Möglichkeit nimmt, Investitionen zu tätigen noch   Gewinne zu realisieren.