Jobticket für alle Mitarbeiter_innen in Eigenbetrieben, Tochtergesellschaften und Beteiligungen

Begründung:

Vollmundig hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann das Jobticket als „stärksten Hebel“ bei der Luftreinhaltung im Februar 2019 bezeichnet. Bei der Vorstellung des „Bündnis für Luftreinhaltung“ zwischen Stadt, Land und zahlreichen großen Unternehmen kündigten die Beteiligten wortreich zahlreiche Maßnahmen an – die Stadt scheint aber bei ihren Tochtergesellschaften und Beteiligungen nicht überall auch Taten folgen zu lassen. Zumindest bei der Bezuschussung des Jobtickets scheint es zwischen Beschäftigten bei der Stadt und denjenigen, die bei Tochtergesellschaften, Eigenbetrieben und Beteiligungen angestellt sind, offenbar erhebliche Unterschiede zu geben. So steht den Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart – auch nach der Tarifzonenreform am 1. April 2019 – ein für alle Zonen einheitlicher Zuschuss zum VVS-Jobticket in Höhe von 28,30 € für alle Zonen zu, wie in GRDrs 1068/2018 geschrieben steht. Dies scheint für Angestellte von Beteiligungsgesellschaften wie etwa der Jugendhausgesellschaft GmbH nicht zu gelten. Diese Ungleichbehandlung ist – gerade vor dem Hintergrund einer dringend notwendigen Verkehrswende – nicht tragbar, deshalb

Fragen wir:

  1. Für welche städtischen Beteiligungen, Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften wird ein Zuschuss zum VVS-Jobticket in Höhe von 28,30 Euro gewährt?
  2. Welche Mitarbeiter_innen von städtischen Beteiligungen, Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften wird ein Zuschuss zum VVS-Jobticket in Höhe von 28,30 Euro derzeit nicht gewährt?
  3. Wie hoch wären die zusätzlichen Ausgaben, wenn die Stadt allen Beschäftigten von Beteiligungen und Tochtergesellschaften Zuschuss zum VVS-Jobticket in Höhe von 28,30 Euro bezahlen würde?