Bäder sind Daseinsvorsorge – Das Bäderkonzept optimieren

Begründung:

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PluS begrüßt, das im vorgelegten Bäderentwicklungsplan proklamierte Selbstverständnis der Bäderbetriebe als Einrichtung der Daseinsvorsorge. Es ist positiv hervorzuheben, dass mit den beiden Beschlussvorlagen GRDrs 990/2018 und GRDrs 1008/2018 eine Gesamtschau zur Situation der Bäderbetriebe erstellt wurde. Damit sind Grundlagen geschaffen für die weitere Diskussion darüber, in welche Richtung sich die Bäderbetriebe entwickeln sollen und welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung und Zukunftssicherung getroffen werden müssen. Wir begrüßen außerdem, dass durch die Einbeziehung der Bezirksbeiräte, das Bäderentwicklungskonzept in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden kann.

Nach Gesprächen mit Bezirksbeirät*innen und Bürger*innen sehen wir vor allem in zwei konkreten Punkten Korrekturbedarf am Bäderentwicklungsplan:

Erstens in der Schließung von Hallenbädern zu Gunsten der Freibäder im Sommer und zweitens in der Einschränkung der Badezeiten für die Öffentlichkeit, durch Reduzierung von Öffnungszeiten für die Allgemeinheit zu Gunsten der Inanspruchnahme von Wasserflächen durch Vereine und Schulen.

Da diese beabsichtigte Einschränkung der Nutzungszeiten für die Öffentlichkeit sowohl in der Öffentlichkeit wie auch in Sitzungen von Bezirksbeiräten auf erhebliche Kritik stieß, wurde nun die Ende März vorgesehene Beschlussfassung von der Verwaltung auf Anfang Juli verschoben. Das ist von Vorteil, da der Diskussionsprozess so noch reifen kann und Fragen gestellt und beantwortet werden können.

In diesen Klärungsprozess geht die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS mit zwei klaren Grundprämissen:

  1. Öffentliche Schwimmbäder sind Teil der Daseinsvorsorge.

Bäder stehen der Bevölkerung offen für Sport, Freizeit und Erholung. Sie dienen damit der Gesundheitsvorsorge. Als Teil der Daseinsvorsorge ist es Aufgabe der Kommunen den Betrieb von Bädern zu gewährleisten. Der Betrieb von Bädern ist kostspielig und oft defizitär, dennoch muss dieses Angebot aufrechterhalten werden und dafür gesorgt werden, dass genügend und gut qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Eine optimale Ausnutzung der Wasserfläche ist angesichts knapper Ressourcen zwar ein unterstützenswertes Zwischenziel. Mittel- und langfristiges Ziel kann aber nicht sein, Mangelwirtschaft an Personal und Wasserfläche möglichst gut zu managen. Der Mehrbedarf muss vielmehr in Personalaufstockungen und einen Ausbau von Wasserflächen münden. Dies ist in den Haushalts- und Stellenplanberatungen einzubeziehen. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Steigerung der Einwohnerzahl in Stuttgart bis zum Jahr 2030 auf dann 650.000 Einwohner_innen, muss von einem steigenden Bedarf an Bädern ausgegangen werden.

Eine Kürzung der Öffnungszeiten für die Allgemeinheit lehnen wir ab. Sie erhöht die Gefahr, dass Badegäste ausbleiben. Bei stark eingeschränkten Öffnungszeiten ist es für immer weniger Menschen möglich, Schwimmzeiten in ihren durchgetakteten Alltag zeitlich einzuplanen. Mit verlässlichen Öffnungszeiten wird der Besuch des Bads erleichtert, die Besucherzahl konstant oder sogar größer.

  1. Schwimmbäder werden nicht nur von der Allgemeinheit für Sport, Freizeit und Entspannung genutzt, sondern auch von Schulen für den Schwimmunterricht und von Vereinen, um Leistungs- und Breitensport anzubieten.

Gerade Kinder müssen frühzeitig an Wasser gewöhnt werden, um rasch Schwimmen zu lernen. Wir stehen zum Beschluss, dass die Schulschwimmzeiten der Kinder erhöht werden müssen. Bei diesen Zielkonflikten dürfen jedoch nicht Vereine, Allgemeinheit und Schulen gegeneinander ausgespielt werden. Neben einem Parallelbetrieb von Allgemeinheit und Schul- bzw. Vereinsschwimmen könnten auch die Wasserzeiten der Schulkinder ausgedehnt werden, indem Lehrer_innen von Bäderfachangestellten vor, nach und während des Schulschwimmens unterstützt werden. Dort wo nötig, wie in Weilimdorf, muss zusätzliche Wasserfläche geschaffen werden.

Wir beantragen:

  1. Die weitgehende Beibehaltung der bisherigen Öffnungszeiten der Bäder für die Allgemeinheit.
  2. Keine Kürzung der Betriebszeiten der Bäder.
  3. Keine Sommerschließung der beiden Hallenbäder Heslach und Leo-Vetter-Bad.
  4. Bäder sollen an Wochenenden für Familien und individuelle Badegäste geöffnet sein, da es für den Schwimmerfolg der Kinder laut DLRG sehr wichtig ist, dass die Eltern mit ihnen schwimmen gehen. Auch das Hallenbad Plieningen wird an einem Tag am Wochenende geöffnet, sowie freitags halbtags der öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestellt.
  5. Das Angebot von städtischen Schwimmkursen wird im bisherigen Umfang aufrechterhalten.
  6. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, um proaktiv Maßnahmen zur Personalgewinnung und -entwicklung zu erarbeiten und umzusetzen, damit dem Missstand des Fachkräftemangels gezielt begegnet werden kann.
    Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, Rettungsschwimmer_innen Angebote zu unterbreiten, dass sie eine Ausbildung als Fachangestellte für Bäderbetriebe machen.
  7. Wir fordern die Stadt auf, für die Fachangestellten der Bäderbetriebe eine Tarifplus-Zulage in Höhe von 100 Euro monatlich zu zahlen.
  8. Der Parallelbetrieb von Schulschwimmen und öffentlicher Nutzung wird in den Hallenbädern wiederaufgenommen, in welchen dies ohne Gefährdung von Schulkindern möglich ist, weil sie z.B. ein eigenes Nichtschwimmerbecken haben. Für Schulkurse können Bahnen mit Schwimmleinen abgesperrt werden. Wenn der Schulunterricht ausfällt, können die Bahnen kurzfristig für die Öffentlichkeit freigegeben werden.
  9. In den Ferienzeiten werden die Hallenbäder in den für Schulen gebuchten Zeiten für die Allgemeinheit geöffnet.
  10. Die Verwaltung erstellt ein Konzept, wie bisherige Saisonkräfte in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übernommen werden können, und an welchen geeigneten Arbeitsplätzen sie im Winter eingesetzt werden könnten (Stichwort kombinierter Einsatz in Eiswelt und Bädern).

 Wir fragen:

  1. In der Darstellung der Betriebszeiten im Anhang entsteht der Eindruck, dass die Nutzungszeiten der Bäder zwischen 8.00 Uhr und 22.00 Uhr vereinheitlicht werden. Reale Öffnungszeiten zum jetzigen Zeitpunkt werden zudem nicht abgebildet. Ist diese Annahme korrekt? Falls ja, fallen durch die neue Belegungsplanung Betriebszeiten weg? Wenn ja, in welchem Umfang und an welchen Wochentagen je Bad?
  2. Unter welchen Bedingungen kann ein rollierendes Frühschwimmerangebot ab 7.00 Uhr und ein Nachtschwimmerangebot nach 22.00 Uhr eingeführt werden, und welche Voraussetzungen sind dafür im Bäderbetrieb zu schaffen?
  3. In welchen Bädern ist eine räumliche Abtrennung von Flachwasserbereichen in den Hallenbädern für das Schulschwimmen möglich?
    Welche Möglichkeiten bestehen, eine gemeinsame Nutzung (Parallelbetrieb) mit der Öffentlichkeit zu ermöglichen ohne bauliche Maßnahmen vornehmen zu müssen?
  4. Welchen akuten Mangel an Fachangestellten für Bäderbetriebe gibt es bereits heute in der Sommer- und in der Wintersaison? Beschränkt sich der Personalmangel auf die Freibadsaison oder besteht Personalmangel auch im Winter? Nach welchen Tätigkeiten schlüsselt sich der Fachkräftebedarf auf?
  5. Das neue Konzept zur Wasserflächenverteilung ermöglicht, dass Vereine statt 1.800 künftig 2.700 Kursstunden anbieten können. Wird seitens des Bäderbetriebs das eigene Kursprogramm reduziert? Wenn ja, welche Kurse werden reduziert und in welchem Umgang entfallen durch eigene Fachkräfte erbrachte Kurse? Wie viele Teilnehmer_innen von städtischen Schwimmkursen wären betroffen?
  6. In welchem Umfang werden Kurse im Programm „Schwimmfit“ bereits heute durch externe Kräfte erbracht, die nicht im Bäderbetrieb oder den städtischen Ämtern beschäftigt sind? Zu welchen arbeitsvertraglichen Konditionen arbeiten diese Kursleiter_innen?
  7. Welche Maßnahmen der Personalentwicklung und –gewinnung wurden bisher zur Gewinnung von Fachkräften ergriffen; mit welchen Maßnahmen soll Personal für die Bäder in den nächsten 5 bis 10 Jahren gefunden werden?
    Welche Personalrekrutierungs- und Personalentwicklungsmöglichkeiten wären erforderlich, um innerhalb eines Jahres, innerhalb von drei und fünf Jahren, den Personalmangel im Winter und in der Sommersaison entgegenzuwirken?
  8. Könnte durch eine zentralisierte Personalzuteilung und eine Verschlankung der Bäderleitungsebene und sonstige organisatorische Maßnahmen in den großen Bädern dem Fachkräftemangel abgeholfen werden?
  9. Könnte durch die Beschäftigung von Rettungsschwimmer_innen in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis der Fachkräfteengpass verringert werden?
  10. Gibt es Erhebungen über die tatsächliche Nutzung der Wasserflächen – im Gegensatz zur gebuchten Wasserfläche – von Vereinen und Schulen? Wer kontrolliert seitens der Bäderbetriebe die effektive Nutzung der gebuchten Wasserflächen von Schulen und Vereinen mitsamt den tatsächlichen Schwimmerzahlen?
  11. Wir fragen, welcher Prozentsatz bzw. wie viele Stunden der für Schulen reservierten Wasserflächen wurden in der Vergangenheit schulbedingt nicht in Anspruch genommen? Ist es möglich, bei nicht vorhandenem Lehrerdeputat als Bäderbetrieb den Schwimmunterricht anstelle von Schulen anzubieten, um den Entfall des Bildungsplanziels zu verhindern?
  12. Können die Vollzeit-Beschäftigten der Bäderbetriebe angesichts der stark verkürzten Öffnungszeiten der Hallenbäder im Bäderentwicklungsplan ihre Jahresarbeitszeitstunden noch vollumfänglich abarbeiten, ohne dass sie im Sommer einer unzumutbaren Arbeitsbelastung ausgesetzt wären.
  13. Das Leo-Vetter-Bad wird z.B. gerade auch im Sommer mit seinem Außenbereich gerne von älteren Badegästen genutzt. Zeichnet sich aufgrund soziodemografischer Entwicklungen eine steigende Nachfrage nach „ruhigeren“ Bädern (ohne bzw. mit weniger „Spaßfaktor“) von älteren Besucher_innen ab?
  14. Können durch gezielte Kursangebote in den Hallenbädern über die Sommermonate hinweg, insb. durch Babyschwimmen, zur Schwimmgewöhnung, zum Schwimmen lernen sowie gesundheitsorientierte Angebote, die Auslastung der Bäder erhöht werden?