Zweckentfremdungsverbot – wie viele Objekte des Internetportals leerstandsmelder.de hat die Verwaltung überprüft?

Wir fragen:

  1. Wie viele der auf der Internetplattform „leerstandsmelder.de/stuttgart“ eingetragenen Objekte hat die Verwaltung bislang kontrolliert?
  2. Wie viele Hinweise aus der Bevölkerung auf Zweckentfremdung gingen bislang bei der Verwaltung ein?
  3. Wie hoch beziffert die Verwaltung die Zahl der aktuell leerstehenden Wohnungen, die unter das Zweckentfremdungsverbot fallen?
  4. Wie hoch beziffert die Verwaltung die Zahl der vor dem 01.01.2016 leerstehenden Wohnungen?
  5. Auf nicht genehmigte Zweckentfremdung steht ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro. In wie vielen Fällen hat die Verwaltung Bußgelder verhängt?
  6. Wie hoch ist die Summe aller bisher verhängten Bußgelder?

Begründung:

Der Wohnraummangel in Stuttgart nimmt seit Jahren zu. Zum 31. Dezember 2017 waren beim Amt für Liegenschaften und Wohnen 4303 wohnungssuchende Haushalte vorgemerkt, davon 2741 Not- und Dringlichkeitsfälle. Die Vormerkungen sind gegenüber dem Vorjahr um 338 Haushalte (8,5%) gestiegen. Die Zahl der Wohnungen, die marktbedingt oder bewusst leer stehen, liegt nach Aussage von OB Kuhn zwischen 1000 und 3100. Dies war im Dezember 2015 ein wesentlicher Grund, warum die Mehrheit des Gemeinderats die „Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Landeshauptstadt Stuttgart“ verabschiedet hat.

Die Internetplattform „leerstandsmelder.de“ bietet Nutzer_innen die Möglichkeit, direkt und unkompliziert leerstehende Objekte einzutragen und Informationen auszutauschen. Dadurch entsteht ein kollektiver und frei zugänglicher Daten- und Raumpool, unabhängig von städtischen Informationskanälen. Ende Mai waren 377 (Stand: 24.05.2018) leerstehende Objekte auf der Internetplattform „leerstandsmelder.de/stuttgart“ von registrierten Nutzer_innen eingetragen. Da es sich bei den Eintragungen um unmittelbare Hinweise der Bevölkerung zu unbegründet leerstehenden Wohnungen handelt, steht die Verwaltung in der Verantwortung diesen Hinweisen auf Leerstand nachzugehen, Angaben zu überprüfen und bei unbegründeten Leerstand sofort Maßnahmen einzuleiten und ggf. Bußgelder zu verhängen.

Überprüfbare Eintragungen im Leerstandsmelder Stuttgart sind z.B. eine seit dem 01.02.2017 leerstehende Mietwohnung in der Gartenstraße 21 in 70839 Gerlingen, oder ein leerstehendes Wohngebäude in der Gablenberger Hauptstraße 89 in 70186 Stuttgart.

Verfahrenshinweis:

Nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart heißt es: „Schriftliche Anfragen beantwortet der Oberbürgermeister grundsätzlich innerhalb von drei Wochen, in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder bei referatsübergreifenden Vorgängen innerhalb von sechs Wochen.“ Wir verzichten auf eine Zwischennachricht und bitten diese Fristen einzuhalten.