Änderungsantrag GRDrs 20/2018: Finanzierung des Neubaus ist Sache des Landes und der Stadt

Wir beantragen:
Die Beschlussvorlage „Klinikum Stuttgart. Neubau des Katharinenhospitals (ehemals ZNB+)“ (GRDrs 20/2018), Abschnitt ‚Finanzielle Auswirkungen‘ (Abschnitt 4 Seite 4) wird wie folgt geändert:
Der Abschnitt 4, Seite 4 wird durch folgenden Absatz ersetzt
Für die Gesamtfinanzierung des strukturellen Rahmenplans gilt derzeit die GRDrs 1302/2005. Danach hat das Klinikum Stuttgart nach Ende der gesamten Baumaßnahme den durch das Land nicht bezuschussten Anteil an den Baukosten zu finanzieren.
Das Klinikum Stuttgart wird auf Grund der finanziellen Situation und der nicht auskömmlichen Krankenhausfinanzierung jedoch nicht in der Lage sein, Anteile an den Baukosten und die zu erwartenden Abschreibungen zu finanzieren.
Der nicht durch das Land bezuschusste Anteil der Baukosten wird deshalb vom Träger, der Landeshauptstadt Stuttgart finanziert.
Die Verwaltung bereitet, sofern dafür erforderlich, eine dahingehende Änderung der GRDrs. 1302/2005 vor.
Begründung:
Die in GRDrs 1302/2005 festgelegte Modalitäten zur Finanzierung der baulichen Investitionen des Klinikums haben dem Klinikum Stuttgart finanzielle Belastungen mit gravierenden Folgen aufgebürdet:
„Baustellen mussten mit Personalstellen“ finanziert werden, d.h. mit zu wenig insbesondere Pflegerischem Personal waren und sind wachsende Patientenzahlen bei kürzerer Verweildauer zu bewältigen. Extrem viele Überlastungsanzeigen weisen auf die hochproblematische Belastungssituation des Personals hin und die daraus folgenden Probleme für die Qualität der Patientenversorgung.
Diese gefährliche Entwicklung darf nicht fortgeschrieben werden durch weitere finanzielle Belastungen des Klinikums über Finanzierungsbeiträge für Bauprojekte und Abschreibungen. Stattdessen müssen Ressourcen des Klinikums im Interesse von Patienten und Personal eingesetzt werden, um Belastungen zu reduzieren und verbindliche auskömmliche Personalschlüssel in der Pflege gewährleisten zu können.
Des Weiteren hat die Belastung des Klinikums mit der Finanzierung baulicher Investitionen in den letzten Jahren die Möglichkeiten des Klinikums so überfordert, dass regelmäßig Defizite aus dem Eigenkapital gedeckt werden mussten. Das Eigenkapital war 2015 aufgezehrt und 2016 wurde ein – nicht durch Eigenkapital gedecktes – Defizit von 13,4 Mio. € ausgewiesen.
Inzwischen wurde zwar das Eigenkapital durch den Träger aufgefüllt, aber es droht erneut die Aufzehrung, wenn dem Klinikum weiterhin Baufinanzierungs- und Abschreibungskosten aufgelastet werden.