VVS-365-Euro-Ticket einführen, ÖPNV stärken, SSB-Nachttakt einführen

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS beantragt:

 

  1. Der Gemeinderat fasst den Zielbeschluss, ein 365-Euro-Jahres-Ticket für die Zonen 10 und 20 einzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Varianten darzulegen und deren Kosten zu beziffern:

1.1 Als 9-Uhr-Umwelt-Ticket nur für Menschen mit Wohnsitz in Stuttgart (ausgenommen von der Sperrzeit sind Schüler_innen und Auszubildende).

1.2 Als 9-Uhr-Umwelt-Ticket für alle Menschen ohne Wohnsitzbeschränkung (ausgenommen von der Sperrzeit sind Schüler_innen und Auszubildende).

1.3 Als 365-Euro-Ticket ohne zeitliche Einschränkung nur für Menschen mit Wohnsitz in Stuttgart.

1.4 Als 365-Euro-Ticket ohne zeitliche Einschränkung für alle Menschen und ohne Wohnsitzbeschränkung

  1. Der Straßenbenutzungsvertrag mit der SSB wird neu verhandelt. Auf ein Benutzungsentgelt/City-Maut wird zukünftig verzichtet. Der Haushaltsplan wird bzgl. dieser Mindereinnahmen (2016 waren dies 8,2 Mio. Euro pro Jahr) korrigiert.
  2. Als Ausgleich für das entfallende Straßenbenutzungsentgelt wird die SSB beauftragt, einen werktäglichen Nachttakt zum Fahrplanwechsel 2018/2019ff anzubieten. Eine detaillierte Beschlussvorlage über Betriebsvarianten mit Stadtbahn, Bus, On-Demand-Lösungen oder in kombinierten Varianten (insb. zur notwendigen Fahrweginstandsetzung) wird dem Gemeinderat 2018 zur Beratung vorgelegt.
  3. Für die Bestellung zusätzlicher 15 Stadtbahnen der Generation S-DT 8.14 für die Ausweitung des Leistungsangebots der SSB zur Umsetzung der kurz- und mittelfristigen Maßnahmen im Sinne der Klausur des Aufsichtsrats am 03.06.2016 stellt die Verwaltung dem städtischen Unternehmen eine Investitionszuweisung i.H.v. 54,8 Mio. Euro zur Verfügung. Die Verwaltung prüft regelmäßig mögliche neue Förderoptionen bei Bund und Land zur Minderung der Zuweisung.

 Begründung:

Stuttgart ist die Stadt mit der höchsten Luftschadstoffkonzentration und gleichzeitig einer wachsenden Zahl an Kraftfahrzeugen auf den Straßen. Eine grundlegende Verkehrswende hin zu einer multimodalen Mobilitätskultur durch Verlagerung des Verkehrsgeschehens auf umwelt-, klima- und ressourcenschonende Transportmittel ist jedoch alternativlos. Die Studie des Landes „Mobiles BW – Wege der Transformation zu einer nachhaltigen Mobilität“ weißt dabei den Weg: Bis 2050 muss der heutige Bestand an Kraftfahrzeugen um 85 Prozent abschmelzen, damit die vollständige Dekarbonisierung des Verkehrssektors in Verbindung mit den Nachhaltigkeitszielen des Landes gelingen kann. Für diese ökologische Verkehrswende ist ein leistungsfähiger, attraktiver und alle Bedürfnisse abdeckender ÖPNV das notwendige Rückgrat. Doch während ÖPNV-Nutzer_innen einen immer höheren Anteil an Kosten für Betrieb, Fuhrpark und Infrastruktur tragen (aktuell sind es im VVS 62,4 % Nutzerfinanzierung, bei der SSB waren es inklusive verbundbedingter Belastungen im Jahr 2016 sogar 94 %) zieht sich die öffentliche Hand schrittweise weiter aus der Mitfinanzierung zurück. Hier muss konsequent umgesteuert werden. Wir wollen deshalb in einem ersten Schritt eine von mehreren möglichen 365-Euro-Jahresticket-Varianten einführen. Die Varianten mit einer 9-Uhr-Sperrzeit sollen grundsätzlich nicht für Schüler_innen und Auszubildende gelten.

Um allen Bedürfnissen nach Verkehrsleistungen gerecht zu werden, soll außerdem ein werktäglicher Nachttakt bei der Stuttgarter Straßenbahn AG (SSB) eingeführt werden. Die in alle Fahrtrichtungen sprunghaft angestiegene Verkehrsnachfrage auf die Nacht-S-Bahn zeigt, dass eine solche Maßnahme notwendig ist. Refinanziert wird dieser Betrieb (grob geschätzt mit ca. 5 Mio. Euro pro Jahr zu beziffern) durch den Wegfall der City-Maut (Straßenbenutzungsgebühr) für die SSB (ca. 8,2 Mio. Euro pro Jahr, Tendenz steigend). Diese ist in dieser Höhe nicht nur einmalig in Deutschland, sie ist auch seit knapp einem halben Jahrhundert ein riesiges Investitionshemmnis für die SSB. Keine andere Großstadt bereichert sich derart an seinem Nahverkehrsunternehmen wie Stuttgart und lässt dafür die Kunden bezahlen. Dieser Zustand muss nun, nach erfolgter Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die SBB nach EUV 1370/2013, beendet werden. Zudem wollen wir den kurz- und mittelfristigen Bedarf beim Stadtbahnbetrieb der SSB über den Doppelhaushalt finanzieren. Hierzu muss mangels Stadtbahnförderung seitens des Landes zwingend eine Investitionszuweisung aus dem Haushalt erfolgen.