Regelmäßige Förderung des Bundesstützpunktes Volleyball Stuttgart

Wir beantragen:

  1. Einen jährlichen Zuschuss für den Stuttgarter Bundesstützpunkt Volleyball von 25.000 Euro für die Haushaltsjahre 2018 und 2019.
  1. Nach zwei Jahren wird das Ergebnis der Förderung evaluiert und über eine Fortsetzung bzw. Ausweitung für andere wichtige in Stuttgart auf Bundesliganiveau betriebene Sportarten entschieden.

Begründung:

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) plant zusammen mit dem Bundesinnenministerium die Schließung von einem der vier bestehenden Frauenvolleyballstützpunkte (Halle) nach dem Jahr 2018 (Entscheidung voraussichtlich 1.1.2018). Für eine flächendeckende, den Standards des Deutschen Volleyball-Verbands (DVV) entsprechende Förderung müssten eigentlich acht Bundesstützpunkte vorhanden sein (für jede Regionalstaffel einer). Bei nur drei verbleibenden (voraussichtlich werden dies Dresden, Schwerin sowie Stuttgart oder Münster sein) wächst entsprechend deren Bedeutung. Das Bundesleistungszentrum Kienbaum (Brandenburg, bei Berlin) ist ein eigenes des DVV. Dresden, Schwerin und das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützen ihre Bundesstützpunkte finanziell.

Der DVV selbst hat ausgesprochen wenig finanzielle Mittel und kann nur in geringem Umfang die bestehenden Stützpunkte fördern und trägt gerade noch die Kosten der Nationalteams (A und Juniorinnen/Jugend) im Mindestumfang, jedoch keine Bezahlung von Nationalspieler_innenn!

Im Beach-Bereich hatte Hamburg unter der Trägerschaft des HSV und mit großzügiger finanzieller Unterstützung des Senats der Freien und Hansestadt das Rennen für den zentralen A-Stützpunkt gemacht. Mitbewerber Stuttgart ist jetzt B-Stützpunkt für den Nachwuchsbereich im Beachvolleyball (dort wie in Hamburg Frauen und Männer).

Zudem plant die VBL (Volleyball-Bundesliga) zur Saison 2019/2020 (indirekte) Begrenzungen von nicht-einheimischen Volleyballprofis in den Vereinen einzuführen, zweifellos nach dem Vorbild der EU-Länder Italien und Polen (s. Masterplan der VBL). Dann müssen immer mindestens 2 oder 3 (in Deutschland vermutlich eher 2 aufgrund des Nachwuchsmangels, in Italien sind es 3) einheimische Volleyballprofis in Pflichtspielen pro Team auf dem Platz sein.

Derzeit (wie auch schon letzte Saison) hat die Profi-Spielbetriebsgesellschaft (Stuttgart Indoors GmbH) von Allianz MTV Stuttgart jedoch nur zwei einheimische (deutsche) Spielerinnen unter Vertrag. Damit wäre angesichts der Notwendigkeit des Wechsels von Spielerinnen in keinem Fall eine Fortsetzung des Spielbetriebs des dreifachen DVV-Pokalsiegers, Vizemeisters und Supercup-Gewinners 2016 unter den geänderten Regeln möglich.

Somit ist die Förderung von mehr Nachwuchskräften im Hallenvolleyball generell in nur noch drei Bundesstützpunkten im Frauenbereich (übrigens ebenso im Männerbereich, nur an drei anderen Standorten) für die Bundesligateams allgemein und insbesondere auch für die Stuttgarter Erstligavolleyballerinnen noch dringlicher als bisher.

Zudem besitzen die Nachwuchsteams und –spielerinnen sowohl des Bundesstützpunktes als auch der beiden Frauenbundesligateams in der 1. und 2. Bundesliga eine starke Vorbildfunktion für Mädchen in der Region, wie man u.a. bei Heimspielen sehen kann, wo einige Trikots der Profis tragen.