Direktwahl der Bezirksbeiräte und Ausstattung derselben mit angemessenem Bezirks-budget

Wir beantragen:

  1. Ab den Kommunalwahlen im Jahr 2019 werden die Bezirks(bei)rät_innen in Stuttgart direkt von den wahlberechtigten Stuttgarter Bürger_innen gewählt. Sie erhalten zusätzlich zu ihren Beratungs-und Informationsrechten direkte Entscheidungskompetenzen, die sich auf Angelegenheiten ihres Stadtbezirks beziehen und nicht darüber hinausgehen.
  2. Gemeinsam mit Gemeinderat und Bezirksbeiräten ist seitens der Stadtverwaltung zu klären, welche Aufgaben und Entscheidungsrechte die Bezirksbeiräte erhalten sollen (Kompetenzkatalog).
  3. Die Höhe der Budgets für die Stadtbezirke bemessen sich an den übertragenen Kompetenzen für die Bezirksbeiräte und den Einwohnerzahlen ähnlich STEP und Kulturetat. Die Verwaltung erarbeitet hierfür einen Vorschlag.
  4. Die Stadtverwaltung wird gebeten, eine Informationsveranstaltung zum Thema Direktwahl der Bezirksbeiräte mit Vertretern vergleichbarer Großstädte (z.B. Frankfurt/Main, München, etc.) durchzuführen, um deren Erfahrung mit der Direktwahl in den Diskussionsprozess einzubringen.
  5. Die Verwaltung stellt die finanziellen Mittel im Doppelhaushalt 2018/19 für die Vorbereitung und Durchführung der Bezirksbeiratswahl im Jahr 2019 ein.

 Begründung:

Die bisherige Praxis der Entsendung von Bezirksbeiräten durch die in den Gemeinderat gewählten Parteien, Wählerlisten bzw. Fraktionen ist aus mehreren Gründen unbefriedigend: Ohne eine Direktwahl sind es rein beratende Gremien mit einer minimalen Verfügung über den sogenannten Kulturetat bzw. in den Innenstadtbezirken zusätzlich über die STEP-Mittel. Es ist zudem unklar, ob die Einwohner_innen der Bezirke sich von den entsandten Vertreter_innen im Bezirksbeirat vertreten fühlen.

Schon seit den 1990er Jahren besteht die Möglichkeit, eine Direktwahl einzuführen, verschiedene Städte haben mit unterschiedlichen Modellen gute Erfahrungen gesammelt: München, Frankfurt und Karlsruhe mit Ortschaftsräten in den Außenbezirken. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und der Stärkung der Demokratie sowie der Bekämpfung von Politik- und Parteiverdrossenheit betrachten wir diese Maßnahme als erheblichen Fortschritt.

Auf unsere Initiative hin wurde der Vorschlag auf Direktwahl der Bezirksbeirät_innen in den jeweiligen Gremien beraten und abgestimmt. Teils gab es Mehrheiten für das Vorhaben, teils auch Ablehnung. Der Anstoß für die Diskussion über eine Direktwahl der Bezirksbeirät_innen ist als ermutigend einzustufen.