Den Herausforderungen gerecht werden – Stuttgarter Schulen stärken!

Wir beantragen:

 Laufender Ganztagesbetrieb an weiterführenden Schulen:

  1. Die von der Verwaltung in der GRDrs 473/2017 befürworteten Maßnahmen werden umgesetzt [betrifft: EBA-Angebote an den SBBZ-Lernen; Anpassung Trägerkosten WRS und GMS; EBA-Angebote an Werkrealschulen].
  1. Die von den freien Trägern in diesem Bereich geforderte Leitungsfreistellung sowie die Anpassung der Verwaltungskostenpauschale werden bewilligt [vgl. GRDrs 473/2017].

Ergänzende Angebote an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren

 

  1. Sämtliche von der Verwaltung in der GRDrs 472/2017 beschriebenen Maßnahmen werden umgesetzt.

 

  1. Schulsekretariate – vgl. gesonderter Haushaltsantrag.

 Erweiterung des Stuttgarter Modells „Sport im Ganztag“ um das Gemeinschaftserlebnis Sport

 

  1. Gemäß GRDrs 188/2017 wird das Stuttgarter Modell um das GES erweitert.

Schulkindbetreuung [vgl. u.a. GRDrs 433/2017]

 

  1. Der städtische Zuschuss zu den Personalkosten der freien Träger in der Schulkindbetreuung wird von 90 Prozent auf 95 Prozent erhöht.

 

  1. Die freien Träger erhalten für „kurze Gruppen Mittagsbetreuung“ [Verlässliche Grundschule VGS] die gleiche Verwaltungskostenpauschale und die gleiche Leitungsfreistellung wie in Ganztagesschulklassen.

 

  1. Die Gutscheinbeträge für die Ferienbetreuung im Rahmen der VGS werden von 90 € (gültig seit 2006) auf 110 € erhöht.

 

  1. Die notwendigen Mittel für die Nachqualifizierung von Betreuungskräften laut GRDrs 327/2017 werden bereitgestellt.

Ausbau der Schulsozialarbeit [vgl. GRDrs 322/2107]

 

  1. Die neuen Grundschulen erhalten fünf zusätzliche Stellen der Schulsozialarbeit.

 

  1. Die neuen SBBZs erhalten 1,75 zusätzliche Stellen der Schulsozialarbeit.

 

  1. Die Schulen mit Vorbereitungsklassen werden mit zusätzlichen 1,25 Stellen [ab 01/18] sowie 3 Stellen [ab 08/18] unterstützt; die Schulen mit VAB- und VAB-O-Klassen mit 3,75 Stellen.

Investitionen im Schulbereich [Neubau, Ausbau, Digitalisierung, etc.]

 

  1. Bezüglich der in den GRDrs 305/2017, 471/2017, 427/2017, 57/2017 bzw. den in der „grünen“ und „roten“ Vorschlagslisten der Verwaltung dargestellten Vorhaben behalten wir uns Einzelfallentscheidungen unter Abwägung gesamthaushaltärischer Aspekte vor.

 Begründung:

Egal, ob es um Sanierung, Neubau, Ganztagesschulen, Schulkindbetreuung, Inklusion, Vorbereitungsklassen, SBBZs etc. geht – die Herausforderungen und Notwendigkeiten im Schulbereich sind immens. Angesichts der unermesslichen Wichtigkeit des Bildungsbereichs für ein gesamtgesellschaftliches Gelingen sprechen wir uns – unter Abwägung des finanziell Möglichen – auch in diesem DHH für massive Investitionen und Verbesserungen aus. Angesichts zahlreicher Maßnahmen, die in diesem Doppelhaushalt nicht berücksichtigt werden können, sprechen wir uns in der mittelfristigen Finanzplanung für eine Ausweitung der Mittel im Schulbereich aus.