Begrenzung der Kosten bei Informationsfreiheitsanfragen

Wir beantragen:

  • eine Deckelung der Kosten von Anfragen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg an die Stadt Stuttgart auf maximal 500 Euro.

Begründung:

Eine solche Deckelung besteht sowohl im Bundesinformationsfreiheitsgesetz wie auch im Umweltinformationsgesetz des Landes Baden-Württemberg und soll verhindern, dass es zu allzu abschreckenden Gebührenerhebungen kommen kann. Die ersten 37 Anfragen an die LHS lagen zwar alle darunter, aber das ist nicht von vorneherein klar und unterstreicht andererseits, dass hier nicht allzu viele Kosten an der Stadt hängenbleiben werden.