Änderungsantrag zu GRDrs 819/2017 Masterplan 100 % Klimaschutz nachjustieren

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS beantragt:

  1. Der Beschlussantrag wird um einen Punkt 5 ergänzt: „Die Verwaltung erarbeitet eine Mitteilungsvorlage für die Haushalts- und Stellenplanberatungen und stellt darin die Bedarfe zur Umsetzung erster Maßnahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz in der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2023 dar.“
  2. Als zusätzliche Maßnahme im Handlungsfeld 5.2 Wohnen und Gebäude wird die Maßnahme W19 aufgenommen: „Politische Einflussnahme auf Landesebene, um die Rechtsgrundlagen für eine kommunale Solarsatzung zu schaffen, mit dem Ziel der verbindlichen Nutzung der Potentiale der Solarenergie bei Neubauten als auch an Bestandsgebäuden.“
  3. Als zusätzliche Maßnahme im Handlungsfeld 5.2 Wohnen und Gebäude wird die Maßnahme W20 aufgenommen: „Die Stadt nutzt alle Instrumente, um die Wohnflächeninanspruchnahme pro Kopf zu reduzieren, und im Rahmen von Sanierungen und Umbaumaßnahmen im Bestand, sowie der Bauproduktion auf eine deutlich höhere Quote kleiner und leistbarer Wohneinheiten hinzuwirken.“
  4. Die Maßnahme W16 im Handlungsfeld 5.2 Wohnen und Gebäude wird wie folgt neu formuliert: „Politische Einflussnahme auf Bundesebene zur Rücknahme der energetischen Modernisierungmaßnahmen aus dem Katalog der umlagefähigen Modernisierungskosten, und zur Reduzierung der Modernisierungsumlage insgesamt.“
  5. Als zusätzliche Maßnahme im Handlungsfeld 5.3 GHD und Industrie wird die Maßnahme I11 aufgenommen: „Maßnahmen zur klimaneutralen Produktion, der Etablierung nachhaltiger, schadstoff- und abfallfreier Stoffkreisläufe, sowie Förderung von ressourcenleichtem Design.“
  6. Das Handlungsfeld 5.4 Mobilität wird überarbeitet. Das Masterplanszenario orientiert sich dabei am Modal Split des Szenarios „Neue Mobilitätskultur“ der Studie „Mobiles Baden-Württemberg – Wege zur Transformation zu einer nachhaltigen Mobilität“. Dabei wird der für das gesamte Bundesland als ökologisch und sozial tragfähige Modal Split auf die spezifische Struktur Stuttgarts übertragen und ein nachhaltiger Mobilitätsmix zum Ziel gesetzt. Dabei darf der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (Pkw Privat und Carsharing) nicht größer sein als 19 % am Modal Split. Die Zahl der anzunehmenden Kraftfahrzeuge im Masterplanszenario wird im Vergleich zum status quo bis 2050 um 85 % reduziert. Die Prognosen zur Treibhausgasminderung und Endenergieverbrauchreduzierung sind auf dieser Grundlage neu zu berechnen.
  7. Als zusätzliche Maßnahme im Handlungsfeld 5.4 Mobilität wird die Maßnahme M31 aufgenommen: „Politische Einflussnahme auf Landesebene, um die Rechtsgrundlagen für eine kommunale Nahverkehrsabgabe zu schaffen.“

Begründung: erfolgt mündlich