Engstelle Hauptsammler Cannstatter Straße

Die Bahn AG lässt z.Zt. im Zuge der Bauarbeiten zu Stuttgart 21 am Ausgang aus der Klett-Passage in den Mittleren Schlossgarten den Abwassersammler „Cannstatter Straße“ abändern, um hier einen Anschlussschacht für den Zulauf-Kanal zum „Cannstatter Düker“ einzufügen. Hierzu wurde der bestehende Abwasserkanal DN 2.050 Ø auf etwa 4 m Länge vollständig abgebrochen.

Wie aus den beigefügten Aufnahmen ersichtlich, wurde der Bestandskanal beiderseits der Trennstelle zugemauert und stattdessen ein Not-Ablauf in Form von drei Kunststoffrohren mit lediglich je ~25 cm Durchmesser eingebaut. Diese Maßnahme ist völlig unzureichend.

Der aus der Königstraße kommende Abwassersammler „Cannstatter Straße“ dient der Entwässerung des gesamten Innenstadtbereiches beiderseits der Königstraße. Für den sogenannten Trockenwetter-Abfluss mag der v.g. Querschnitt des Not-Ablaufes  hinreichend sein; bei einem stärkeren Regen, wie in letzter Zeit mehrfach vorgekommen, reicht dieser geringe Abfluss-Querschnitt jedoch keinesfalls aus; es wird zum Rückstau und zur Überflutung kommen. Bis der neue Schacht fertiggestellt und wieder ein ordnungsgemäßer Abfluss bei unvermindertem Querschnitt möglich sein wird, werden wenigstens zwei Monate vergehen.

Besonders gefährdet ist die tieferliegende Klettpassage. Dies umso mehr, als das obere der drei Not-Ablaufrohre ein großes Loch mit etwa 10 cm Weite aufweist und dazu auf ganzer Länge aufgeplatzt ist (siehe insbesondere beigefügtes Motiv 3). Schon bei geringem Anstau im Hauptsammler wird hier Wasser austreten, die Schacht-Baugrube überfluten und sich dann in die tieferliegende Klett-Passage ergießen. Bei stärkerem Anstau muss mit einem Zerplatzen des geborstenen Rohres gerechnet werden mit ungehindertem Wasser-Austritt, wobei die Klett-Passage überflutet würde.

Darauf zu vertrauen, dass während der mindestens zwei Monate dauernden Umbauzeit des Schachtes schon nichts derartiges passieren werde, ist schlicht verantwortungslos.

Wir fragen:

  1. Ist diese Maßnahme in der beschriebenen Form mit der SES Stadtentwässerung Stuttgart als zuständiger Fachbehörde abgestimmt worden?
  2. Falls ja, wie verantwortet die SES Stadtentwässerung Stuttgart einen dann unvermeidlich eintretenden Überflutungsschaden? Der wäre dann nicht auf „höhere Gewalt“ zurückzuführen, sondern auf das Fehlverhalten der verantwortlichen Amtsleitung.
  3. Falls nein, wieso kommt die SES Stadtentwässerung Stuttgart ihrer Überwachungspflicht bei Eingriffen in die städtischen Abwasseranlagen durch die DB AG und deren Auftragnehmer nicht nach, um eine fach- und sachgerechte Ausführung durchzusetzen?

Welche Abhilfe-Maßnahmen wird die SES Stadtentwässerung Stuttgart jetzt unverzüglich bei der DB AG durchsetzen, um eine Überflutungsgefahr zu vermeiden?

 

Antwort der Verwaltung vom 19. September 2017:

Allgemeines

 Der Umbau des Kanals Cannstatter Straße ist wie bei den weiteren Hauptsammlern in Tallängsrichtung als Folgemaßnahme des Bahnprojekts Stuttgart 21 planfestgestellt und wird von der Bahn durchgeführt. Das Dükerbauwerk des Hauptsammlers Cannstatter Straße ist inzwischen soweit fertiggestellt, dass im Bereich des Ausgangs der Klettpassage ein Anschluss an den bestehenden Kanal über einen neuen Anschlussschacht hergestellt werden kann.

Zur Herstellung des Anschlussschachtes für den Zulaufkanal zum künftigen Düker Cannstatter Straße ist es notwendig den Bestandskanal im Bereich der Baugrube abzubrechen. Um während der Bauzeit den vorhandenen Abfluss zu gewährleisten, ist eine provisorische Wasserhaltung an dieser Stelle zu errichten und zu betreiben.

Die Grundlagen der Bemessung von Entwässerungsystemen, im Speziellen der Dükerbauwerke von S21, wurden verschiedentlich bereits in früheren Anfragen –zuletzt Beantwortung der Anfrage 228/2016 – dargestellt.

Der Sachverhalt zu Ihren aktuellen Fragen stellt sich daher wie folgt dar:

Antwort auf Frage 1

 Die provisorische Maßnahme wurde mit der LHS/SES im Zuge der Ausführungsplanung abgestimmt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wurde die Ausführungslösung auf der Baustelle modifiziert. Nach Überprüfung vor Ort wurde in Abstimmung zwischen SES, DB ProjektBau (DBPSU) und der ausführenden Firma festgestellt, dass die Abflussleistung der drei eingebauten Kanäle mit Durchmesser 500mm (DN500) der ursprünglich abgestimmten Lösung zumindest entspricht, nachdem der im Antrag beschriebene Schaden an einem der Rohre kurzfristig repariert wurde. Zudem wurde für den Fall entsprechender Wassermengen ein „Notüberlauf“ in den Bestandskanal geschaffen.

Antwort auf Frage 2

 Ein zusätzliches Überflutungsrisiko bezüglich der Klettpassage ist damit nach Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen aus Sicht der Beteiligten nicht gegeben.

Antwort auf Frage 3

 Die Verantwortlichkeiten für die Abwicklung notwendigen Folgemaßnahmen von S21 im Kanalbereich sind sowohl nach den Festsetzungen des Planfeststellungsbeschlusses als auch den getroffenen vertraglichen Regelungen eindeutig geregelt. Danach obliegt die Bauaufsicht und die Vollzugskontrolle für die planfestgestellte Maßnahme allein dem Eisenbahn-Bundesamt. Die DB PSU ist demnach zuständig für sämtliche Provisorien/ Bauzustände von Abwasserkanälen.

Die SES ist lediglich im Rahmen der Abstimmung der Ausführungsplanung beteiligt, um die betrieblichen Belange auch während der Bauzeit sicherzustellen. Für die Bauüberwachung der Bauausführung durch die ausführende Firma liegt die alleinige Verantwortung bei der Bahn.

Eine begleitende ständige Bauüberwachung während der Durchführung der Maßnahmen von Seiten der SES ist weder aufgrund der o.g. Zuständigkeiten für das Projekt S21 noch aufgrund der vorhandenen Personalressourcen möglich. Eine Abnahme durch die SES erfolgt im Zuge der Übernahme der fertiggestellten Bauwerke.

Antwort auf Frage 4

 Die getroffenen Maßnahmen sind unter Punkt 1 beschrieben.