Spielräume der VwV Stellplätze voll ausschöpfen

Begründung:

Die Verwaltungsvorschrift Stellplätze (VwV Stellplätze) des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur konkretisiert Abschnitte der Landesbauordnung zur Ermittlung der notwendigen Kfz-Stellplätze. Daraus ergeben sich erhebliche Spielräume über die verpflichtende Grundausstattung einer Anlage hinaus, u.a. aus der ÖPNV-Anbindung.

Stellplätze, insbesondere in Tiefgaragen, treiben die Bauproduktionskosten erheblich in die Höhe. Ein einziger Tiefgaragenstellplatz kostet in der Herstellung bis zu 50.000 Euro. Bauträger kritisieren die Vorgaben, denn in urbanen Gebieten und gerade in den inneren Stadtbezirken Stuttgarts ist schon heute die Kfz-Quote der Einwohner niedrig, in manchen Stadtteilen unter 300 PKW/1.000 Einwohner_innen (vgl. Durchschnitt Stadt Stuttgart: 556 Kfz/1000 EW in 2015). Sehr viele Haushalte sind gänzlich autofrei. Insbesondere junge Menschen machen häufig keinen Führerschein, bewegen sich vollständig im Umweltverbund oder nutzen nach Bedarf punktuell Car-Sharing-Angebote. Auf diese Situation wird bei den Vorgaben zur Schaffung von Stellplätzen zu wenig Rücksicht genommen. Nicht ausgelastete Tiefgaragen sind oft die Folge.

Die Fachämter der Stadt bringen nach eigener Auskunft bisher bei der Ermittlung der Stellplatzzahl den Durchschnittswert der VwV Stellplätze zur Anwendung. Wir sind der Auffassung, dass die ökologische Verkehrswende mit der Stellplatzverfügbarkeit beginnt, und mittels Senkung der Stellplatzvorgaben zentrale Ziele der städtischen Mobilitätspolitik, Ziele der Luftreinhaltung, der Lärmminderung sowie die Dämpfung der Mietenentwicklung effektiv verfolgt werden können. Aufgrund des sehr gut ausgebauten Angebots mit Bus, Stadtbahn und S-Bahn halten wir eine Absenkung der Stellplatzvorgaben zur Reduzierung des Quell- und Zielverkehrs für vertretbar, politisch – im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung – sogar für geboten. In Nordrhein-Westfalen hat der Landtag jüngst die Festsetzung der notwendigen Stellplätze völlig der kommunalen Selbstverwaltung überlassen.

Bereits mehrfach haben die einreichenden Fraktionen auf die Möglichkeiten der novellierten LBO hingewiesen (u.a. Bericht des Baurechtsamts zur Änderung der LBO am 24.02.15 auf Antrag von StR Ozasek, Antrag 211/2015 SÖS-LINKE-PluS), zuletzt in Bezug auf das Schoch-Areal Feuerbach (Antrag 210/2015 von B90/Grüne). Abschließende Aussagen der Verwaltung, wie die Möglichkeiten der LBO zukünftig ausgeschöpft werden, fehlen bislang.

 Wir beantragen einen Bericht im Ausschuss für Umwelt und Technik und bitten um mündliche Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie ist der Stand der im Umwelt- und Technikausschuss am 13.10.15 angekündigten Weiterentwicklung des Mobilitätskonzepts im Hinblick auf die Stellplatzreduzierung?
  2. §56 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 „Schutz vor Luftverschmutzung aus Gründen des Allgemeinwohls“ regelt, dass in Gebieten, für die ein Luftreinhalteplan aufgestellt wurde, aus Gründen des allgemeinen Wohls eine Befreiung von der Stellplatzpflicht nach § 37 Abs. 1 S. 1 LBO erteilt werden kann, sofern dies Teil eines Parkraummanagement-Konzepts ist. Gedenkt die Verwaltung diese Möglichkeit in den Gebieten mit Parkraummanagement auszuschöpfen und wenn ja, in welcher Form?
  3. Kann die Stellplatzablöse für Teilbereiche der Stadt (z.B. im Umfeld von ÖPNV-Knoten) entfallen, oder ist diese einheitlich für das gesamte Stadtgebiet anzuwenden? In welcher Höhe wird die Stellplatzablöse gefordert und wie häufig kommt sie zur Anwendung?

Wir stellen ergänzend folgenden Antrag:

Zukünftig verwendet die Verwaltung bei der Festsetzung örtlicher Bauvorschriften den niedrigst möglichen Wert zur Festlegung des Kfz-Stellplatzschlüssels. Dazu werden die ÖPNV-Kriterien vollständig ausgeschöpft und bei der Verkehrsquelle der jeweils kleinste Wert bei der Zahl der Kfz-Stellplätze zugrunde gelegt.

 

Christoph Ozasek                  Hannes Rockenbauch               Luigi Pantisano

SÖS LINKE PluS                   Fraktionsvorsitzender                SÖS LINKE PluS

      SÖS LINKE PluS

Andreas G. Winter                     Gabriele Munk                          Beate Schiener

Fraktionsvorsitzender   Bündnis 90/DIE GRÜNEN    Bündnis 90/ DIE GRÜNEN

Bündnis 90/ DIE GRÜNEN