„Haus am Killesberg” in städtische Hand: Heimfall!

Wir beantragen:

1.Der Bewohnerbeirat wird spätestens in der übernächsten Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss angehört.

Nachdem die Geschäftsführung des DRK am 22. Februar 2017 eine Presseinformation zur Verschiebung seiner Abriss- und Neubaupläne veröffentlicht hat und bereits mehrmals die Geschäftsführung die Gelegenheit erhalten hatte, Ihre Position im Streit um einen Abriss/Neubau darzulegen, ist es dringend geboten, die Argumentation des Bewohnerbeirats anzuhören.

2.Die Verwaltung ergreift Maßnahmen zur Realisierung des Heimfalls und prüft die Übernahme und Weiterführung des Betriebs des „Haus am Killesberg“ durch geeignete Träger.

Das DRK verstößt in eklatanter Weise gegen den Stiftungsauftrag der Otto-und-Edith-Mühlschlegel-Stiftung, wonach alten Menschen ein Lebensabend in Ruhe und Sicherheit im Haus am Killesberg ermöglicht werden muss. Das Vorgehen des DRK verunsichert, die oftmals gesundheitlich beeinträchtigten Bewohner des Haus am Killesberg damit gravierend. Somit sind die Voraussetzungen für den sogenannten „Heimfall“ des Erbbaupachtvertrags eingetreten.

3.Die Stadt veröffentlicht den Erbpachtvertrag bzw. wesentliche Auszüge der Passagen, die Bezug nehmen auf Pflichten des DRK im Zusammenhang mit der Erfüllung des Satzungszwecks der Otto-und-Edith-Mühlschlegel-Stiftung. Soweit die Verwaltung der Auffassung ist, dass einer Veröffentlichung datenschutzrechtliche Gründe widersprechen, werden diese Gründe von der Verwaltung im Einzelnen begründet und erläutert, nötigenfalls sind entsprechende Passagen, für die das nachweislich zutrifft, zu schwärzen.

4.Die Verwaltung fordert das DRK auf, die Machbarkeitsstudie des DRK zu veröffentlichen und dem Bewohnerbeirat und dem Gemeinderat zur Verfügung zu stellen.

5.Die Stadt/Sozialverwaltung prüft, ob ein Abriss, wie es in einem Gutachten des DRK behauptet wird, zwingend ist. Es wird ein zweites Gutachten von der Stadt erstellt bzw. beauftragt, in welchem geprüft wird, ob eine Sanierung im Bestand des „Haus am Killesberg“ möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei diesen Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist darauf zu achten, dass Verluste durch Nichtbelegungen von Pflegeplätzen und Wohnungen seit Ankündigung eines Neubaus im Mai 2015, als solche unberücksichtigt bleiben. Die Einrechnung dieser Verluste würde das Bild verfälschen, denn sie sind Folge des unabgestimmten und voreiligen Vorgehens des DRK.

6.Jedes weitere Vorgehen der Verwaltung und Absprachen zwischen der Stadt und dem DRK sind im Gemeinderat bzw. seinen Ausschüssen vorzubesprechen und abzustimmen. Die Verwaltung führt keine Gespräche über Änderung, Anpassung, Verlängerung und Fortsetzung des Erbpachtvertrags mit dem DRK, solange nicht gewährleistet ist, dass der Stiftungszweck vom DRK vollumfänglich erfüllt wird.

8.Die Stadt prüft und beziffert die Höhe von Rückforderungen bisheriger städtischer Zuschüsse gegenüber dem DRK.

Begründung:
In zwei Sitzungen des Sozial- und Gesundheitsausschusse hatte das DRK die Gelegenheit, sein Konzept zum Abriss und Neubau des „Haus am Killesberg“ vorzustellen. Im ursprünglichen Konzept war vorgesehen, die bisherigen 78 Pflegeplätze ganz abzubauen, im überarbeiteten Konzept vom 23.11.16 lautete der Kompromissvorschlag 45 stationäre Pflegeplätze und ebensoviele Pflegewohnungen mit ambulanter Pflegemöglichkeit, ggfs. auch in Wohngemeinschaften. Alte Menschen bleiben am liebsten möglichst lange in ihrer eigenen Wohnung, in welcher sie ggfs. ambulante Pflegemöglichkeiten nutzen. Der Umzug in eine Pflegewohnung mit ambulanter Pflegemöglichkeit ist daher wenig attraktiv. Pflegewohngemeinschaften werden nur in besonderen Fällen von Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen nachgefragt und sind nicht vergleichbar mit stationären Pflegeplätzen. Es kommt nicht von ungefähr, dass die neue Landesheimbauverordnung Einzelzimmer vorschreibt.
Im November wurde im SGA eine Prognose zum Bedarf an zusätzlichen 1900 Pflegeheimplätzen bis 2025 vorgestellt. Hinzu kommen weitere 600 Plätze, die bis 2019 aufgrund der neuen Landesheimbauverordnung erforderlich werden; ab 2019 ist in Heimen nur die Unterbringung in Einzelzimmern zulässig. Die Stadt Stuttgart hat also ein genuines Interesse am Erhalt und weiteren Ausbau von stationären Betreuungsplätzen.
Die Stadt Stuttgart hat sowohl im Zusammenhang mit der Eröffnung des „Haus am Killesberg“ Mitte der 70er Jahre wie auch im Zusammenhang mit der Sanierung der Einrichtung von 1998 bis 2003 mit Investitionszuschüssen und einem Zinszuschuss zu einem Darlehen der Stadt Stuttgart unterstützend beigetragen. Daneben erhielt die Einrichtung Landeszuschüsse für den Bau. Das DRK hatte insofern mit der Übernahme des Erbbaupachtvertrags unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vergleichsweise niedrige Investitionssummen aufzubringen. Es stellt sich damit die Frage, inwieweit die angebliche Unwirtschaftlichkeit des Hauses nur vorgeschoben ist, um mit einem Neubau in bester Stuttgarter Lage eine hochprofitable Luxus-Altenwohnheimanlage zu errichten. Daran kann nur das DRK mitsamt einem immer noch unbekannten Investor Interesse haben, nicht jedoch die Stadt Stuttgart und es wäre sicher auch nicht im Sinne der beiden verstorbenen Stifter Otto und Edith Mühlschlegel.
Der moralische Aspekt, das menschliche Leid und die Unsicherheit der jetzigen pflegebedürftigen und betagten Bewohnerinnen und Bewohner angesichts eines Umzugs in eine unbekannte und zugleich deutlich weniger attraktive Umgebung seien hier nur am Rande erwähnt. Er sollte jedoch eine ebenso gewichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung einnehmen.