Hajek-Haus in der Hasenbergsteige 65 vor dem Verfall schützen!

Wir beantragen:

  1. Der Gemeinderat verurteilt den Umgang des derzeitigen Besitzers der Hajek-Villa in der Hasenbergsteige 65, 70197 Stuttgart mit der Gebäudesubstanz.
  1. Um die Künstlervilla vor dem weiteren Verfall zu retten und sie künftig zum Zweck einer kulturellen Nutzung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, beschließt der Gemeinderat: Die Stadt schöpft alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten aus, um das Haus zu kaufen. Sie prüft, ob nach geltendem Bau– und Denkmalrecht eine Enteignung möglich wäre.

Begründung:

 Ad 1) Die Villa Hajek wurde 2008 unter Denkmalschutz gestellt und 2009 zum Kulturdenkmal erklärt, an dessen Erhaltung „aus künstlerischen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse“ besteht.

Der derzeitige Besitzer des Hauses, Herr Markus Benz, ließ das Gebäude 2013 unter Ignorierung der Denkmalschutzauflagen entkernen und befindet sich derzeit in einem nicht entschiedenen Rechtsstreit mit Denkmalbehörden. Das Haus ist derweilen in einem verheerenden Zustand; bei weiteren Sanierungsverzögerungen droht ihm der vollständige Verfall.

 

Ad 2) Die Villa Hajek ist ein Dokument Stuttgarter Kunst- und Architekturgeschichte in Stuttgart. Wenn nicht unverzüglich substanzerhaltende Maßnahmen getroffen werden, droht dem Gebäude der völlige Zerfall, an dessen Ende nur noch sein Abriss übrig bleiben könnte. Damit würden die vom Denkmalschutz geforderten Erhaltungsmaßnahmen im Sinne der Erhaltungspflicht des Kulturdenkmals in ihr Gegenteil konterkariert.

Der Kauf der Villa durch die Stadt Stuttgart kann die Zerstörung und den drohenden Abriss der Hajek-Villa verhindern. Es ist wünschenswert, dass das Gebäude als künstlerisches Erbe und Zeugnis eines stadtprägenden Künstlers einer öffentlichen Nutzung zugänglich gemacht, bewahrt und gepflegt wird.