Fünf Jahre Volksabstimmung

Die Entscheidung der Volksabstimmung über Stuttgart 21 hat sich zum fünften Mal gejährt. Den Kritikern wird vorgeworfen, die Entscheidung nicht zu akzeptieren. Wir sehen drei Hauptargumente, die gegen diese Behauptung sprechen. 1. Politischer Widerstand ist auch gegen breite Mehrheitsentscheidungen legitim – siehe der jahrzehntelange Kampf gegen Atomkraftwerke. Das ist eine demokratische Selbstverständlichkeit, was aber gerne immer wieder vergessen wird. Argumente kann man nicht abwählen: All unsere schwerwiegenden Einwände, angefangen bei dem völlig ungenügenden Brandschutz, der zu geringen Leistungsfähigkeit und der unzulässigen Bahnsteigneigung sind auch nach der Volksabstimmung gültig! Die Grundlage der Volksabstimmung ist entfallen: Der Verfassungsrechtler Prof. Joachim Wieland hat es bereits im Jahr 2012 bei Bekanntwerden der Kostensteigerungen von 4,5 auf 6,5 Milliarden Euro auf den Punkt gebracht: „Baden-Württemberg hat unter der Prämisse abgestimmt, dass der Kostendeckel von 4,5 Mrd. Euro nicht überschritten wird.“ Da diese Summe nicht mehr gelte, sei die Regierung nicht mehr an die Volksabstimmung gebunden. In einfachen Worten: die Volksabstimmung ist hinfällig, sie ist nichtig. Politische Sachentscheidungen bedürfen einer fundierten, transparenten und überprüfbaren Sachgrundlage! Es kann nicht sein, dass eine Volksabstimmung mit beschränkter Fragestellung für alle Zeiten als Blankovollmacht für Verschwendung und Stadtzerstörung herhalten muss. Wer heute noch mit der Volksabstimmung argumentiert, macht aus Sachentscheidungen Glaubens- oder Vertrauensfragen. Von der Volksabstimmung geht weder eine rechtliche noch eine politische oder gar moralische Verpflichtung zum Weiterbau von S21 aus.