Verlegung Entrauchungsbauwerk Killesberg zur Prag: Viel Rauch und wenig Sicherheit?

Für den Zulauftunnel von Feuerbach zum HBF ist laut Planfeststellungsbeschluß PFA 1.5 ein Entrauchungsbauwerk am Killesberg vorgesehen. Dieses wird jedoch als störend für die dort neu entstandene hochwertige Wohnbebauung angesehen. Auf Betreiben der Stadt Stuttgart soll es deshalb an die Prag verlegt werden, und zwar an den Eingang des Zwischenangriffs-Stollen am Wartberg, der später als Rettungszufahrt dienen soll (siehe: GRDrs 549/2012 v. 11.07.2012, Beschlussvorlage „Planfeststellungsverfahren S 21/ Verlegung EBW Killesberg“)
Auf Betreiben der Stadt hatte die DB PSU bereits einen Änderungsantrag auf Verlagerung des Entrauchungsbauwerkes vom Killesberg zur Prag hin gestellt, diesen Antrag dann aber 2012 wieder zurückgezogen. Es gilt also der planfestgestellte Standort am Killesberg.
Ein neuer Planänderungsantrag hierüber ist weder gestellt noch genehmigt. Dennoch wird aber in der ENTWURFS- und GENEHMIGUNGSPLANUNG „ENTRAUCHUNGSANLAGEN im PFA 1.1 / 1.2 /1.5 / 1.6a“des Gutachters HBI HAERTER AG/Bern v. 24.11.2014 diese Verlagerung zur Prag als beschlossen zugrunde gelegt!
Die Verlagerung des planfestgestellten EBW Killesberg zur Prag ist nicht genehmigt und bedingt ein Planänderungs-Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wegen neuer und anderer Betroffenheiten.
Es besteht der naheliegende Verdacht, dass im Vorgriff darauf, bereits Abweichungen von der Planfeststellung im Kreuzungsbereich der Rettungszufahrt mit den Bahntunneln ausgeführt worden sind. Dies wäre ein Verstoß gegen geltendes Baurecht.
Der für das EBW „Prag“ vorgesehene „Lüftungsschacht“ mit der viel zu geringen Höhe von nur 3,00 m, kann so nicht zugelassen werden. Im Ereignisfall treten Rauch und Brandgase mit gesundheits- und umweltschädigenden Wirkungen aus. Die Schachthöhe muss den Anforderungen der 9. bzw. 13. BImSchV sowie der TA-Luft entsprechen und durch ein Immissionsgutachten mit Ausbreitungsrechnung festgelegt werden. Dies wurde bereits im Sommer 2012 vom Gemeinderat der Stadt Stuttgart gefordert, s. „Beschlussvorlage“ v. 11.7.12, S. 3 – 4. Dies liegt aber offensichtlich bis heute nicht vor.
Nach TA-Luft muss die Mündungshöhe oberhalb des sog. Immissionsniveaus liegen, welches der Höhe der Umgebungsbebauung und der Höhe des Baumbestandes entspricht. Für das EBW Prag im Taleinschnitt des Wartberges mit den hohen Bäumen bedeutet dies eine Schachthöhe über Grund von voraussichtlich über 40 m anstatt nur 3,00 m, für das EBW „Heilbronner Straße“ etwa 20 – 25 m anstatt nur 5,00 m!
Wir fragen deshalb:
1. Hält die Stadt Stuttgart an der Verlagerung des EBW Killesberg zur Prag am Wartberg fest, obwohl dieser Standort aus lüftungstechnischer Sicht deutlich ungünstiger ist als der auf dem Killesberg?
2. Wird die Stadt für das dafür nötige Planänderungsverfahren eine Öffentlichkeits-Beteiligung einfordern?
3. Liegt das bereits 2012 vom Gemeinderat geforderte Immissionsgutachten mit Angaben zur erforderlichen Austrittshöhe des Abluftschachtes inzwischen vor?
3 a) Falls nein, aus welchem Grund?
3 b) Falls Ja: wir beantragen seine Veröffentlichung
4. Wer trägt die Abänderungskosten für die nachträgliche Anpassung des bereits gem. Planfeststellung ausgeführten Kreuzungsbereiches der Rettungszufahrt mit den Bahntunneln – DB oder Stadt Stuttgart?
5. In welcher Höhe belaufen sich diese Änderungskosten?

Wir beantragen:
Die Beantwortung oben gestellter Fragen in der UTA-Sitzung am 16.2.2016

 

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS