Anbindung von Radschnellwegen des Landes auf der Stuttgarter Gemarkung sicherstellen – Beispiel: mangelnde Anbindung des Radschnellwegs auf der “Panzerstraße” in S-Vaihingen

Am 10. September 2018 wurde der Spatenstich zum Bau des ersten Radschnellweges in Baden-Württemberg mit Verkehrsminister Winfried Hermann und weiterer „Politprominenz“ gefeiert. Der Radweg soll über die sogenannte Panzerstraße verlaufen, einer unter Denkmalschutz stehenden, gepflasterten Römerstraße. Der Name der Straße geht zurück auf die ehemalige militärische Nutzung als Verbindungsstraße zwischen den beiden amerikanischen Militäreinrichtungen “Panzerkaserne” in Böblingen und den “Patch Barracks” in Stuttgart-Vaihingen.
Es handelt sich um eine Strecke, die knapp acht Kilometer lang ist und im Wald zwischen Stuttgart-Vaihingen und Böblingen sowie Sindelfingen verläuft. Um die Strecke fahrradtauglich zu machen, soll sie asphaltiert und beleuchtet werden. Dieses Vorhaben stößt auf Kritik und wurde vom Bezirksbeirat Vaihingen einstimmig abgelehnt.
Ebenso stieß auf Kritik, dass das Landesverkehrsministerium eine alternative Routenführung über eine Landstraße abgelehnt habe, weil sie als Kapazitätsreserve für den motorisierten Individualverkehr bei Bauarbeiten auf der nahegelegenen Autobahn A81 zur Verfügung stehen solle.
Folgende Argumente werden vorgetragen:
· Es sind bisher keine Anschlüsse in Stuttgart und Böblingen vorhanden.
· Die Brücke über die Autobahn (A8) sei für einen Radschnellweg zu schmal ist, hier sei zudem ein Wanderweg ausgezeichnet, womit eine Gefährdung und zumindest Konfliktpotential zwischen Radfahrenden und zu Fußgehenden absehbar sei.
· Es habe keine angemessene Bürgerbeteiligung gegeben.
· Der Denkmalschutz würde nicht angemessen berücksichtigt. Das Bauwerk war erst im Jahr 2016 unter Denkmalschutz gestellt worden, da es von hohem handwerklichem Können zeugt. Nur noch auf 80 Metern soll die Pflasterung erhalten bleiben.

Wir beantragen:
1. Die Verwaltung berichtet im Umwelt- und Technikausschuss und schildert den Sachverhalt sowie die Planung zur Weiterführung von Radschnellwegen im Allgemeinen und zur Anbindung dieses Radschnellwegs auf Stuttgarter Gemarkung (ggf. mit Planungsskizzen) in Verbindung mit dem Zeitplan für die bauliche Umsetzung. Es ist darzustellen, in welcher Qualität der Radschnellweg auf Stuttgarter Gemarkung hergestellt wird, insbesondere hinsichtlich Entwurfsgeschwindigkeit, Beseitigung von Gefahrenstellen im Rahmen der eigenen Baulast, baulicher Trennung/Ausführung als „protected bike lane“, Schutz vor ordnungswidrigem Befahren/Beparken durch Kfz und Unfallverhütung.
2. Die Verwaltung berichtet, wie die lokalpolitischen Gremien in die Umsetzung des Landeskonzepts Radschnellwege eingebunden werden und welche Verfahren der Beteiligung für Gremien und Bürger_innen geplant sind.