Milieuschutz für Mieterinnen und Mieter der Vonovia in Zuffenhausen und Rot

Wir beantragen:

  1. Eine Erhaltungssatzung zum Milieuschutz analog zu der GRDrs 224/2012 (Milieuschutzsatzung im Sinne des § 172 Abs. 1, Nr. 2 BauGB) für das Gebiet

der 54 Wohnungen in Stuttgart Rot (Eschenauer Str. 53+55, Bretzfelder Str. 38,41,43,45,47) und 126 Wohnungen in Zuffenhausen (Bauerweg 2-24, Stammheimer Str.107, Im Salzweg 62,64,66,67,68,69,70, 71A, 71B).

  1. Die Milieuschutzsatzung wird wegen des dringlichen Schutzbedürfnisses der dortigen Mieter_innen spätestens auf der übernächsten Sitzung des Gemeinderats bzw. des zuständigen Fachausschusses behandelt. (§34, Abs. 1, Satz 4 Gemeindeordnung).

Begründung:

In den oben genannten Gebieten besitzt die Vonovia inzwischen alle ehemaligen GAGFAH- und Eisenbahner Wohnungen; diese Wohnungen sind nicht von der Milieuschutzsatzung erfasst. Die Mieter_innen sind ungeschützt den Modernisierungsabsichten der Vonovia ausgesetzt und es ist zu befürchten, dass in absehbarer Zeit mit teuren Modernisierungen begonnen wird, die Mietsteigerungen von um die 60 Prozent zur Folge haben, wie derzeit in anderen Vonovia Quartieren. Für die Friedhofstr. 11 hat die Vonovia z.B. Modernisierungsmaßnahmen mit Mietsteigerungen von bis zu 350 Euro im Monat angekündigt. Vergleichbare Modernisierungen mit folgenden Mietsteigerungen sind auch für andere Gebiete in Planung. Dies gilt es mit einer Erhaltungssatzung zu verhindern.

Vonovia betreibt einen aggressiven Expansionskurs und versucht ebenso aggressiv, Profite mit exorbitanten Mieterhöhungen zu erhöhen. Für die Friedhofstr. 11 hat die Vonovia Modernisierungsmaßnahmen mit Mietsteigerungen von bis zu 350 Euro im Monat angekündigt. Vergleichbare Modernisierung mit folgenden Mietsteigerungen sind auch für die o.g. Vonovia Wohnungen in Zuffenhausen und Rot zu befürchten.

Die Stadt ist deshalb gefordert, unverzüglich zu handeln, um die Mieter_innen mit einer Milieuschutzsatzung vor diesen Praktiken der Vonovia zu schützen.