Milieuschutzsatzung für Mieterinnen und Mieter aller Vonovia Wohnungen

Wir beantragen:

  1. Eine Erhaltungssatzung zum Milieuschutz analog zu der GRDrs 224/2012 (Milieuschutzsatzung im Sinne des § 172 Abs. 1, Nr. 2 BauGB) für das Gebiet Karlsbader Straße 21-27, Taubenheimstraße 60-68-, Reichenhaller Straße 27-45B und Kissinger Straße 36-56.
  2. Die Stadt stellt detaillierte Informationen über die Gebiete, Straßennamen und Hausnummern, in denen sich die 4.606 Vonovia-Wohnungen in Stuttgart befinden mit dem Ziel weitere Milieuschutzsatzungen für diese Gebiete festlegen zu können.
  3. Die Milieuschutzsatzung wird wegen des dringlichen Schutzbedürfnises der dortigen Mieter_innen spätestens auf der übernächsten Sitzung des Gemeinderats bzw. des zuständigen Fachausschusses behandelt. (§34, Abs. 1, Satz 4 Gemeindeordnung).

Begründung:

In dem Gebiet Karlsbader-, Taubenheim-, Reichenhaller und Kissingerstraße besitzt die Vonovia alle ehemaligen GAGFAH-Wohnungen. Diese Wohnungen sind nicht von der Milieuschutzsatzung erfasst. Die Mieter_innen sind ungeschützt den Modernisierungsabsichten der Vonovia ausgesetzt und es ist zu befürchten, dass in diesem Gebiet in absehbarer Zeit teurere Modernisierungen mit Mietsteigerungen von um die 60 Prozent, wie derzeit in anderen Vonovia-Quartieren, stattfinden. Dies gilt es mit einer Erhaltungssatzung zu verhindern.

Vonovia betreibt einen aggressiven Expansionskurs und versucht ebenso aggressiv, Profite mit exorbitanten Mieterhöhungen zu erhöhen. Für die Friedhofstr. 11 hat die Vonovia Modernisierungsmaßnahmen mit Mietsteigerungen von bis zu 350 Euro im Monat angekündigt. Vergleichbare Modernisierung mit folgenden Mietsteigerungen sind auch für die o.g. Vonovia Wohnungen in Bad-Cannstatt in Planung.

Die Stadt ist deshalb gefordert, unverzüglich zu handeln, um die Mieter_innen vor diesen Praktiken der Vonovia zu schützen. Dies erfordert den zeitnahen Beschluss mehrerer Milleuschutzsatzungen.