Opernsanierung – der Gemeinderat muss Bescheid wissen!

Die folgende Anfrage ersetzt unseren Antrag 943/2017 vom 28.11.2017, der – ohne Zwischennachricht – bisher von der Verwaltung ignoriert wurde (Terminziel laut Korvis: 01.10.2018).

Wir beantragen allerdings die Aufnahme des Themas auf die Tagesordnung des Gemeinderats unmittelbar nach der schriftlichen Beantwortung der untenstehenden Fragen vorzunehmen.

Bereits am 12.12.2016 formulierte OB Kuhn als Beantwortung unserer Anfrage 308/2016 vom 10.10.2016 folgendes Statement: “Eine umfassende Information des Gemeinderates über die anstehende Opernsanierung und eine offene Diskussion über alle Themen in den zuständigen Gremien halte ich nicht nur für zwingend, sie ist mir auch ein persönliches Anliegen. […] Alle im Antrag genannten Fragestellungen und Positionen werden daher in der Planungsphase zu gegebener Zeit thematisiert werden.” Nun, knapp eineinhalb Jahre nach unserer ersten Anfrage zum Thema, fragen wir uns, ob die Zeit nicht jetzt gegeben ist und wann, wo und wie OB Kuhn die offene Diskussion in die Gremien des Gemeinderats bringen möchte?

Angesichts des kostspieligen Betriebs des Dreispartenhauses (geplante Zuschüsse der Landeshauptstadt im Jahr 2018 laut Haushaltsplan: 48,5 Mio. €) sowie der geschätzten Kosten der Opernsanierung in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro darf sich die Verwaltungsspitze aus unserer Sicht nicht länger vor offenen, grundsätzlichen Diskussionen drücken.

Wir fragen:

  1.  Interimsstandort der Oper

1a: Wie ist der Stand der derzeitigen Beschlusslage hierzu im Verwaltungsrat? Gibt es bereits einen formalen Beschluss für das alte Paketpostamt?

1b: Mit welchen Kosten für den Grundstückserwerb samt Gebäude wird gerechnet? Wann wird das Grundstück samt Gebäude erworben (Zeitplan)?

1c: Wie gestaltet sich die Finanzierung des Erwerbs des alten Paketpostamts? Ist die Stadt alleiniger Käufer?

1d: Mit welchen Kosten für die bauliche Instandsetzung als Interimstandort für die Oper wird gerechnet? Mit was für einem Raumprogramm wird geplant? Wurden oder werden hierzu alternative Varianten diskutiert? (Wenn ja – welche?)

1e: Mit welchen Betriebskosten für den Betrieb des Dreispartenhauses wird während der Auslagerung der Oper an den Interimsstandort gerechnet? Wie gestaltet sich die Finanzierung (Einnahmen aus dem Betrieb, Zuschüsse LHS, Zuschüsse Land)

1f: Mit welcher Zuschauerkapazität und welcher Anzahl an Vorstellungen wird im Interimsbetrieb der Oper gerechnet?

1g: Welche Nachnutzung ist für das Paketpostamt nach der Sanierung der Oper angedacht?

1h: Aus welchen Gründen wurde ein Umzug der Theatersparte in das Interim bei gleichzeitiger Unterbringung der Oper im Schauspielhaus verworfen? Ist die Annahme korrekt, dass diese Variante kostengünstiger wäre? Wurden oder werden die Kosten der Varianten für die (angestrebte) Beschlussfassung gegenübergestellt und abgewogen?

 

  1. Sanierung Oper

2a: Wie ist der Stand der derzeitigen Beschlusslage hierzu im Verwaltungsrat?

2b: Mit welchen Gesamtkosten für die Sanierung (ohne Interim) wird derzeit gerechnet? Welche Varianten liegen den Kostenschätzungen zugrunde? Mit welchen Kosten für die Landeshauptstadt wird gerechnet?

2c: In welcher Höhe haben die Staatstheater Rückstellungen für die Sanierung (und das Interim) gebildet?

2d: Wie plant die Verwaltung den städtischen Anteil an der Sanierung zu finanzieren?

2e: Mit welchen jährlichen Betriebskosten für den Betrieb des Dreispartenhauses wird nach der abgeschlossenen Sanierung geplant? Ist die Annahme korrekt, dass nach der Gebäudesanierung alleine aufgrund der höheren energetischen Effizienz (z.B. Wärmedämmung) mit geringeren Betriebskosten im Bereich der Oper und damit für das gesamte Haus auszugehen ist?

2f: Wie soll sich die Finanzierung der Betriebskosten des Dreispartenhauses in Zukunft gestalten? Welchen Anteil daran sollen die Staatstheater, die Landeshauptstadt und das Land jeweils tragen?  Wird eine Variante geprüft, die die dauerhaften Zuschüsse der Landeshauptstadt (2018: 48,5 Mio.) zukünftig reduzieren könnte?

2g: Mit welcher Zuschauerkapazität und welcher Anzahl an jährlichen Vorstellungen wird nach der Sanierung gerechnet? Stehen hierzu im Rahmen der Sanierung und Erweiterung derzeit verschiedene Varianten zur Debatte?

2h: Über welche Zuschauerkapazität verfügt die Oper derzeit und wie viele Aufführungen werden pro Jahr gespielt?

 

  1. Verfahren

3a: Welcher Zeitplan ist für die notwendigen Beschlüsse vorgesehen? Wir bitten um eine detaillierte Darstellung des Beschlusszeitplanes für den Verwaltungsrat, den Gemeinderat und den Landtag hinsichtlich aller Arten von notwendigen Beschlüssen (Machbarkeitsstudien, Vergaben, Bebauungsplan, Finanzierung etc.).

3b: Welcher Zeitplan ist für die Sanierung und das Interim geplant?

3c: Gibt es Überlegungen, mit dem Land in Verhandlungen über die bisher paritätische, aus Sicht der Stadt aber möglicherweise nicht mehr zeitgemäße Teilung der Finanzierung zwischen Stadt und Land zu verhandeln?

3d: Gibt es Überlegungen, den Staatsvertrag mit dem Land mit dem Ziel einer anderen Lastenteilung zu kündigen?

3e: Welche Kostenhöhe hält die Verwaltung für den städtischen Anteil an Sanierung und Interim für maximal angemessen? Wäre es rechtlich möglich, dass der Gemeinderat unabhängig von den Beschlüssen des Verwaltungsrats per Grundsatzbeschluss einen maximalen Kostendeckel definiert?

3f: Ist davon auszugehen, dass gegenüber den (eines Tages) geplanten Sanierungskosten entstehende Mehrkosten paritätisch zwischen LHS und Stadt aufgeteilt werden? Gibt es im Vorfeld eine Strategie, um einen “Kostendeckel” nicht zu übersteigen? Ist eine über den Staatsvertrag hinausgehende Finanzierungsvereinbarung mit dem Land geplant? Ist eine “Sprechklausel” angedacht?

Sollten einzelne Fragen derzeit nicht oder nur zum Teil beantwortbar sein, bitten wir jeweils um eine fundierte Begründung, weshalb die Frage zur Zeit nicht oder nur teilweise beantwortet werden kann und bis wann mit einer Beantwortung zu rechnen ist.

Ungeachtet der Informationen, die dem Verwaltungsrat des Dreispartenhauses zur Verfügung stehen, beantragen wir die schriftliche Beantwortung der obenstehenden Fragen. Angesichts drohender Kosten von mehreren hundert Millionen Euro sind wir der Ansicht, dass der Gemeinderat und somit die Öffentlichkeit zeitnah vollumfänglich informiert werden muss. Die CDU im Landtag hat vorvergangene Woche dasselbe gefordert (StN v. 23.02.2018). Aus unserer Sicht kann es nicht das richtige Vorgehen sein, hinter verschlossenen Türen im Verwaltungsrat Beschlüsse zu treffen, ohne diejenigen Souveräne (Gemeinderat, Landtag) ausführlich zu informieren, die die Finanzierung (der Sanierung und der zukünftigen Betriebskosten (!)) sicherstellen müssen.