Zukunftspaket Personal

Wir beantragen:

 Folgende Maßnahmen zur Stellenschaffung:

Es werden insgesamt 485,47 Stellen geschaffen. Dies heißt, über den Verwaltungsvorschlag von 287,4 Stellen hinaus, werden die weiteren – von den Fachämtern beantragten – 171 Stellen im Doppelhaushalt 2018/19 beschlossen.

  1. Angesichts der dramatisch zunehmenden Altersfluktuation auch im Verwaltungsbereich muss für Nachbesetzungen die Zahl der Ausbildungsplätze zum Ausgleich der zukünftigen Verluste stark erhöht werden. Gemäß GRDrs 363/2017 muss im gehobenen Dienst die Zahl von derzeit 25 Auszubildenden auf 43 Personen erhöht werden, im mittleren Dienst muss die Zahl von derzeit 35 Plätzen auf 43 Plätze steigen. Der Erhöhung der Ausbildungsplätze muss zugleich mit einer Verbesserung der Ausbildungsqualität im Verwaltungsbereich einhergehen und mit der unbefristeten Übernahme der Auszubildenden.
  2. Die Steigerung an Ausbildungsplätzen erfordert zugleich eine Erhöhung des Personals zusätzlich zu den 1,5 Stellen in der Abteilung Organisation und Personalentwicklung (10-3) von 3,5 Stellen in den Abteilungen, die in den Fachämtern mit der Ausbildung und Organisation befasst sind.

Folgende Maßnahmen zur Stellengewinnung und -haltung

  1. Die Verwaltung berichtet über die Höhe der Kosten für die Einrichtung eines Stellenpools mit dem Ziel der Entfristung von Stellen. Dabei werden die Kosten für die Varianten für 50, 80 und 100 Stellen zur vorzeitigen Entfristung befristeter Arbeitsverträge geschätzt. In der Kostenberechnung soll berücksichtigt werden, dass eine Teilfinanzierung darüber stattfindet, dass freiwerdende Stellen meist über einen gewissen Zeitraum unbesetzt bleiben (Vakanz), bis neues Personal dafür eingesetzt wird. Über die Stellenbewilligungen sind die Mittel für diese Vakanzen jedoch bereits im Haushalt eingestellt. Insofern kann der Pool durch diese Mittel teilfinanziert werden.
  2. Mit der Einrichtung eines oben beschriebenen Stellenpools wird der Anteil befristeter Arbeitsverträge an der Gesamtzahl der Beschäftigten sukzessive im Zeitraum des Doppelhaushalts und der mittelfristigen Finanzplanung (die nächsten 5 Jahre) auf unter 2,5 Prozent gesenkt.
  3. Ab 1.1.2018 erfolgen keine sachgrundlos befristeten Einstellungen mehr.
  4. Allen von der Fachverwaltung beantragten Verlängerungen und Streichungen von KW-Vermerken werden entsprochen.
  5. Alle Stellen mit KW-Vermerken, die zur Neubesetzung ausgeschrieben sind, werden ab 2018 ohne Befristung besetzt, um die Suche nach qualifiziertem Personal zu erleichtern.
  6. Mit dem Ziel der Einführung einer dauerhaften „Stuttgart-Zulage“ für Engpassberufe, erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das die bereits bestehenden Zulagen einzelner Berufsgruppen in unterschiedlichen Bereichen (Amtsärzte, Erzieher_innen, Mitarbeiter_innen Ausländerbehörde etc.) systematisch auflistet und zu einem Gesamtkonzept zusammenführt.
  7. Es wird der Zielbeschluss für die Einführung einer TarifPlus-Regelung für alle Engpassberufe in der LHS gefasst.
  8. Für den Doppelhaushalt 2018/19 wird für das Pflegepersonal im Klinikum Stuttgart und in der Altenpflege (Eigenbetrieb Leben und Wohnen) eine Zulage analog der TarifPlus-Zulage für Erzieher_innen eingeführt.
  9. Es werden 50 Wohneinheiten für Auszubildende der Stadt Stuttgart geschaffen.

Folgende Maßnahmen zur Personalentwicklung

  1. Das Fortbildungsbudget wird in einem ersten Schritt um 650.000 Euro erhöht.

Begründung:

Die Beratungsgesellschaft Price Waterhouse legte in einer Studie im März 2017 dar, dass bis 2030 bundesweit im öffentlichen Dienst 816.000 Stellen unbesetzt sein werden, sofern nicht erhebliche finanzielle Mehraufwendungen getätigt werden. Auch in der Stadtverwaltung Stuttgart sind bis Ende 2022 mehr als 3000 Stellen (ohne Klinikum) neu zu besetzen. Dies entspricht einer jährlichen Fluktuation von ca. 500 Stellen, also einem Viertel der Gesamtbelegschaft. Angesichts der Konkurrenzsituation, der sich die Stadt Stuttgart gegenübersieht, sind neben großen finanziellen Anstrengungen auch kreative Maßnahmen zur Schaffung attraktiver Arbeitsstellen nötig. Wenn Bereiche personell stark unterbesetzt sind, führt das rasant zu sich verschärfenden Situationen, wie es sich in der Ausländerbehörde oder auch den Bürgerbüros gezeigt hat. Die Situation erfordert also, dass systematisch über die nächsten 2-3 Haushalte in den nachhaltigen Aufbau der Personalausstattung investiert wird. Es müssen Investitionen in die Neuschaffung von Stellen, die Personalgewinnung und -erhalt sowie in die Personalentwicklung erfolgen, um auch in Zukunft eine funktionsfähige Verwaltung zu gewährleisten.

Der Personalschwund aufgrund der soziodemografischen Entwicklung wird verstärkt durch einen Verlust von Arbeitskräften in die Privatwirtschaft und zu anderen öffentlichen Arbeitgebern, häufig auch ins Umland von Stuttgart. Hier ist die Wohnungssituation noch leicht entspannter und Unternehmen und Kommunen können häufig höhere Eingruppierungen anbieten.

Befristet eingestelltes Personal, bewirbt sich schnell wieder weg, um langfristige und planbare Arbeitsverhältnisse einzugehen. Daher soll ein Stellenpool geschaffen werden, um Stellen zu entfristen, KW-Vermerke zu streichen und damit eingearbeitetes Personal zu halten. Dies erspart Kosten und Personalkapazität für die Suche und Einarbeitung nach neuen Mitarbeiter_innen. Im Erzieher_innen-Bereich hat es sich bewährt, unbefristete Einstellungen vorzunehmen.

Bei den städtischen Auszubildenden gehen 30 bis 50 Prozent eines Jahrgangs nach der Ausbildung „verloren“, da sie nach kurzer Zeit zu anderen Arbeitgebern abwandern. Für Auszubildende der Stadt Stuttgart stehen – abgesehen vom Jugendamt und dem Klinikum – keine Personalwohnungen zur Verfügung. Um Auszubildende zu gewinnen, muss für diese Zielgruppe bezahlbarer Wohnraum in Form von WG-Zimmern oder Wohnheimen geschaffen werden.