U2-Umlage – Stellennachbesetzung ab dem ersten Tag der Mutterschutzfrist

Wir beantragen:

  1. Alle wegen Mutterschutz unbesetzten Stellen werden ab dem ersten Tag der Mutterschutzfrist besetzt. Dafür werden die Gelder der U2-Umlage der Krankenkassen aufgewende Da diese jedoch nicht ausreichen, muss die Differenz zu den faktisch entstehenden Kosten für den Doppelhaushalt eingestellt werden.
  2. Die Verwaltung aktualisiert ihre Berechnungen der entstehenden Kosten unter Berücksichtigung der Erstattungen durch die Kassen (s. GRDrs 1062/2015)

Begründung:

Die Verwaltung war verpflichtet worden, eine Vorlage für die Umsetzung der U2-Umlage zu erarbeiten, was bisher leider immer noch nicht erfolgt ist.
Gesetzlich gibt es mit der U2-Umlage für Arbeitgeber die Möglichkeit, einen Ausgleich von Personalkosten zu erhalten, die für Vertretungen von Frauen in Mutterschutz nötig werden. Dafür zahlen alle Arbeitgeber einen Betrag bei den Krankenkassen ein, letztere übernehmen im Gegenzug bei Bedarf die Kosten für Vertretungen von Frauen in Mutterschutz. So werden die Kosten auf alle Arbeitgeber verteilt. Für Arbeitgeber mit einem überdurchschnittlichen Beschäftigtenanteil an Frauen im gebärfähigen Alter, sollen dadurch keine Mehrbelastungen entstehen. Frauen sollen durch die Sicherstellung ihrer Vertretungen vor Diskriminierungen geschützt werden. Faktisch werden bei der Stadt Stuttgart durch die U2-Umlage jedoch bei weitem nicht alle Kosten ausgeglichen.

Erwartet eine Erzieherin der Stuttgarter Kitas ein Kind, dann muss während der Zeit ihres Mutterschutzes eine Vertretung eingesetzt werden – dies fordert der in Kitas vorgeschriebene Personalschlüssel. Am Klinikum und in allen anderen Personalbereichen der Stadt gilt dies nicht. Durch Schwangerschaften ausfallende Mitarbeiterinnen werden häufig immer noch nicht ersetzt, die Kolleg_innen stehen in der Verantwortung, die verdichtete Arbeit zu bewältigen. Am Klinikum, beim Eigenbetrieb Leben und Wohnen, in der sozialen Arbeit und in der Verwaltung sind die Frauenanteile besonders hoch. Hier entstehen häufig Situationen von Überlastungen aufgrund von Schwangerschaftsausfällen. Werden Vertretungen eingesetzt, entstehen für die städtischen Organisationseinheiten große Schwierigkeiten, die Kosten zu tragen, vor allem am Klinikum, das mit einem stark eingeschränkten Budget zurechtkommen muss.