Stellenschaffungen im Jobcenter

Wir beantragen:

  1. 50 Stellen im Leistungsbereich
  2. 25 Stellen im Bereich persönliche Ansprechpartner_innen
  3. 3 Stellen im Bereich Verwaltung/Personalbewirtschaftung
  4. 4 Stellen IUK
  5. Höhergruppierung der Mitarbeiter/-innen im Bereich der qualifizierten Information von EG 6 nach EG 8.
  6. Mit den Stellenschaffungen werden ebenso die Arbeitsplatzkosten wie Raum- und Sachkosten in den Budgets erhöht.

 Begründung:

  • Der Personalrat des Jobcenters beklagte bereits 2016 in seiner Stellungnahme zum Jahresbericht die massive Überlastung der Mitarbeiter_innen, insbesondere in der Leistungsgewährung, inzwischen besteht sogar die Befürchtung, dass die Abarbeitung der verpflichtenden Aufgaben des SGB II nicht mehr gewährleistet werden könnten.
  • Im Bereich der Leistungsgewährung häufen sich massiv die Überlastungsanzeigen der dortigen Mitarbeiter_innen. So liegen noch immer 30 Prozent aller Akten der Flüchtlingsfälle in den Zweig- und Außenstellen zur Bearbeitung, obwohl bereits seit langem eine Übergabe an die Abteilung Migration und Teilhabe (MuT) hätte stattfinden müssen. Hinzu kommt die Arbeitsbelastung durch fehlende Vertretungen für langzeiterkrankte Mitarbeiter_innen sowie durch die freien, noch nicht besetzten Stellen und Stellenanteile. Die Mitarbeiter_innen sehen sich nicht mehr in der Lage ihre tägliche Arbeit ohne Gefahr für die eigene Gesundheit durchzuführen und befürchten fehlerhafte Arbeit durch Überlastung. Der letzte Aspekt beinhaltet die Gefahr von finanziellen Einbußen für die Stadt bzw. das Jobcenter selbst oder auch für die Kund_innen.

Die Tätigkeitsprofile der Mitarbeiter_innen in der qualifizierten Information entsprechen den Qualifikationsanforderungen in Entgeltgruppe 8, daher sind sie höher einzugruppieren.