Stellenantrag: Vier weitere Arbeitskräfte für Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots

Wir beantragen:

  1. Weitere 4,0 Stellen für die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots

 Begründung:

Trotz boomendem Immobilienmarkt und Wohnungsnot hat sich der Leerstand seit Schaffung der beiden Stellen nicht signifikant geändert. Die in der Mitteilungsvorlage Zwischenbericht CHECK ausgewiesenen Gewinne an Wohnraum sind angesichts der zu geringen Personalausstattung deutlich steigerungsfähig.

Im letzten Doppelhaushalt wurden anstelle der von uns beantragten 4,0 Stellen lediglich 2,0 Stellen bewilligt. Nach vielen Monaten schließlich wurden zwei Mitarbeiter_innen eingestellt, um die Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots zu überwachen. Effektives Verhindern von Zweckentfremdung ist jedoch zeit- und personalaufwendig. Die langen Bearbeitungszeiten für Hinweise aus der Bevölkerung zeigen, dass es einen erheblichen Mehrbedarf an Mitarbeitenden für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots gibt. Hinzu kommt, dass auch Online-Angebote von der Behörde auf nicht genehmigten „Hotelersatz“ durchforstet und kontrolliert werden müssen. Das Portal Airbnb meldete schon vor 2 Jahren allein in Stuttgart 600 Unterkünfte.

Leerstandssatzungen mit Zweckentfremdungsverboten sind in mehreren Großstädten erlassen worden, so in Freiburg, Konstanz und München. In allen Städten ist die personelle Ausstattung zur Durchsetzung des Zweckentfremdungsverbots deutlich besser.

Die bislang hohe Genehmigungsrate von Zweckentfremdungen (in 54 von 62 Fällen) lässt darauf schließen, dass das Amt wegen seiner Überlastung die Genehmigungen durchwinkt. In München sind mit dieser Aufgabe über 20 Mitarbeiter betraut. Wenn das Zweckentfremdungsverbot auch in Stuttgart Wirkung zeigen soll, muss das Personal mindestens auf 6 Stellen aufgestockt werden und das Amt muss mögliche Rechtsmittel auch nutzen wollen und können.