Soziale Stadtentwicklung – Gentrifizierung erfassen und verhindern

Wir beantragen:

  1. Die Förderung des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung mit 125.000 €, um die Handlungsstrategie „Soziale Stadtentwicklung“ als Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzepts zu realisieren. Die DIFU-Studie „Kommunaler Umgang mit Gentrifizierung“ empfiehlt die Umsetzung einer „Handlungsstrategie Soziale Stadtentwicklung“, da diese „von zentraler Bedeutung ist, um für das zukünftige kommunale Handeln sozial möglichst ausgeglichene Stadträume“ zu schaffen.
  2. Die Finanzierung einer Fachtagung zum Austausch zwischen Praxis, Forschung, Politik und Bürgerinitiativen zur Entwicklung einer praxisorientierten Begriffsdefinition „Gentrifizierung“, mit dem Ziel erste konkrete Handlungsstrategien für die zukünftige Stadtplanung zu entwickeln.
  3. Die Verwaltung legt eine Berechnung vor, welche Kosten ein Erhalt der Mietpreis- und Belegungsbindungen für den städtischen Haushalt entstehen, wenn alle städtischen Wohnungen sowie der gesamte Wohnungsbestand der SWSG mit entsprechenden Mietpreis- und Belegungsrechten auf 30, 40 oder 50 Jahre versehen werden.
  4. Ferner legt die Stadt eine Berechnung vor, wie viel die Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen für Wohnungen privater Wohnungsbauunternehmen für 30, 40 oder 50 kostet.

Begründung:

Im Oktober 2016 stellte das Deutsche Institut für Urbanistik eine Fallstudie „Umgang mit „Gentrifizierung“ in Stuttgart“ vor. Darin bemängeln die Autor_innen den mangelhaften Umgang mit der Thematik der Mieter_innenverdrängung.

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt ist Gentrifizierung in Stuttgart bereits im vollen Gange. Verdrängungs- und Homogenisierungstendenzen auf Quartiersebene sind bereits zu beobachten. So wurde beispielsweise in der Beethovenstraße 60 bis 70 leistbarer Wohnraum vernichtet – nach Abriss und Neubau werden sich die Mieten hier mehr als verdoppeln. Auch die städtische Wohnunsbaugesellschaft SWSG trägt ihren Teil zur Gentrifizierung bei: Durch Abriss und Neubau in der Keltersiedlung und im Hallschlag fallen leistbare Wohnungen weg – die bestehende Mieterstruktur wird drastisch verändert.

Die Stadtverwaltung muss die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zur Hemmung der Preisexplosion am Mietwohnungsmarkt ausschöpfen: Wirksamen Milieuschutzssatzungen können sicherstellen, dass leistbarer Wohnraum erhalten bleibt. Die bestehenden Erhaltungssatzungen haben sich in Bezug auf die Verhinderung von Gentrifizierung als vollkommen wirkungslos erwiesen. Auch Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen im Sinne des §165 BauGB gehören zum Instrumentarium welches die Stadt zur Eindämmung von Gentrifizierung sowie Boden- und Immobilienspekulationen einsetzen kann.