Kinder nicht allein lassen!

Wir beantragen:

  1. Für den Betrieb des Stuttgarter Kinderschutz-Zentrums
    • Zuschüsse zur Betriebs- und Geschäftsausstattung und die Erneuerung der IT mit

30 Tsd. EUR für 2018 und 20 Tsd. EUR für 2019

  • Die Regelfinanzierung einer 50 Prozent Stelle eines Sozialarbeiters mit entsprechender tariflicher Entlohnung für das Projekt „Halt und Sicherheit für geflüchtete Kinder“
  1. Die Bezuschussung von 1,5 Fachkraftstellen, Sozialarbeiter, für den Betrieb der Beratungsstelle KOBRA e.V. mit entsprechender tariflicher Entlohnung

Begründung:

(Sexueller) Missbrauch und (sexuelle) Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden wird auch heute noch in seiner Verbreitung und seinem schädigenden und traumatisierenden Einfluss auf die Entwicklung von jungen Menschen unterschätzt. Das Erleben sexualisierter Übergriffe und oder Gewalt, beeinträchtigen eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen massiv und können bis ins Erwachsenenalter physische und psychische Folgen haben.

Die Landeshauptstadt Stuttgart liegt in der Pflicht, derartig wichtige Projekte zu fördern. Man sollte sich immer vor Augen halten, wofür und für wen diese Fördermittel beantragt werden, letztendlich geht diese Hilfe an Kinder, die Hilfe benötigen.