Einrichtung von Budgets für den Bürgerhaushalt

Wir beantragen:

  1. Es wird für den Bürgerhaushalt aus dem städtischen Haushalt ein fixes Budgets bereitgehalten. Dieses Budget wird aufgeteilt in einen Anteil für die Gesamtstadt und 23 Anteile für jeden Bezirk. Als Richtwert für das Gesamtbudget soll von insgesamt 5 Prozent des verfügbaren Haushaltsvolumens ausgegangen werden.
    Die Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt werden in der Reihenfolge der Platzierungen aus den Budgets bedacht, solange das jeweilige Budget dadurch nicht überschritten wird. Restbeträge können für den folgenden Bürgerhaushalt übertragen werden.

Die Verwaltung erarbeitet Vorschläge zu den Details der Mittelverteilung.

Begründung:

Ein echter Bürgerhaushalt beinhaltet die Mitbestimmung der Einwohner_innen auf die Verwendung der Mittel. Da die Gemeindeordnung Baden-Württemberg keine direkte Entscheidung der Einwohner_innen über den Haushalt erlaubt, ist nur der Umweg über solche Budgets möglich, um direkte Ergebnisse des Beteiligungsprozesses ohne eine Einzelfallentscheidung des Gemeinderates zu ermöglichen.

Denkbar wäre z.B. 50 Prozent des Gesamtbudgets von 5 Prozent der verfügbaren Haushaltsmittel für gesamtstädtische und 50 Prozent für die Summe der Bezirke. Letztere ließen sich ähnlich wie der Kulturetat der Bezirksbeiräte und die STEP-Mittel aufteilen, auf jeden Fall muss die Einwohnerzahl der Bezirke dabei berücksichtigt werden.