Städtebauliche Entwicklungsmaßnahen für das EnBW Gelände am Stöckach

Die neuesten Zahlen aus dem Stuttgarter Wohnungsbericht machen es deutlich: In Stuttgart fehlt für Menschen mit kleinen Einkommen leistbarer Wohnraum. Wie der Wohnungsbericht aufzeigt, wird sich der Sozialwohnungsbestand in Stuttgart selbst dann weiter verringern, wenn alle im Bündnis für Wohnen vereinbarten Wohnungen gebaut und Belegungsrechte geschaffen würden. Wir halten diesen Zustand der Wohnungsnot in Stuttgart für untragbar, die steigenden Zahlen in der Notfallkartei sind dafür ein Beleg und zugleich auch nur die Spitze des Eisbergs.

Das Problem ist nicht, dass in Stuttgart nicht gebaut wird, sondern dass dort, wo gebaut wird, nicht die leistbaren Wohnungen entstehen, auf die Menschen mit kleinen Einkommen angewiesen sind. Um unserer sozialen Verantwortung als Stadt gerecht zu werden, muss sich die Wohnungsbautätigkeit grundsätzlich ändern. Was das konkret bedeutet, kann die Stadt jetzt am EnBW-Areal am Stöckach (Stöckachstraße-Metzstraße) exemplarisch zeigen. In der Zeitstufenliste Wohnen wird davon ausgegangen, dass sich hier 400 bis 600 leistbare Wohneinheiten realisieren ließen. Unser Ziel ist es, das EnBW Gelände zu einem vorbildlichen ökologischen und sozialen Quartier in städtischer Hand zu entwickeln.

Offenbar ist die Stadt momentan in Grundstücksverhandlungen mit der EnBW. Angesichts des überhitzten Wohnungsmarktes in Stuttgart soll die EnBW nicht dazu eingeladen werden, den Verkaufspreis durch Bodenspekulation in die Höhe zu treiben. Um die Interessen des Allgemeinwohls an leistbarem Wohnraum und ökologischer Entwicklung am Stöckach zu sichern, halten wir es für nötig, das EnBW-Gelände durch eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme im Sinne des §165 BauGB neu zu ordnen. Ziel und Zweck dieser Entwicklungsmaßnahme sollte:

  • leistbaren, städtischen Wohnraum zu schaffen,
  • Erhalt, Sanierung und Umbau vor Abriss und Neubau und ökologische Nachhaltigkeit
  • menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung insbesondere in der Stadtentwicklung zu fördern.

 Wir beantragen:

  1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung eine Entwicklungssatzung nach §165 BauGB „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ für das EnBW-Gelände am Stöckach (Stöckachstraße-Metzsstraße) zu erarbeiten. Ziel und Zweck der Satzung ist es durch städtebauliche Neuordnung die Schaffung von leistbarem Wohnraum, öffentlicher Nutzung sowie der besonderen Beachtung der Maßgaben für Klimaschutz und Klimaanpassung des §1 und §1a des BauGB sicherzustellen. Besonderen Wert bei der Neuordnung soll dabei auf die Einhaltung strenger ökologischer, energetischer und sozialer Standards bei Bau und Betrieb. Dazu zählen die Abwägung der Stoff- und Materialströme, Versiegelungs- und Bebauungsgrad, Baumassen und Stadtklima, CO2– und Energiebilanzen, Energie und Materialverbrauch, Energieform und Entsorgung, Schadstoff- und Abfallbilanzen, aber auch die Definition des Umfangs der sozialen und technischen Infrastruktur, der sozialen Interaktion, der öffentlichen Versorgung und Wohlfahrt, des öffentlichen Raums mit Quartiersfunktionen, sowie entschleunigter Mobilitätsformen.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, unverzüglich die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB zu beginnen, um die Voraussetzungen für den Beschluss der Städtebaulichen Entwicklungsmaßname nach Ziffer 1 des Antrags zu schaffen.