Klotz am Bein

In der Nacht zum Karfreitag bekamen Stuttgarter Club-Besitzer wenig erfreulichen „Besuch“. Die Polizei kontrollierte die Einhaltung des Tanzverbots. Mehrere Clubs erhielten Verwarnungen.

Man fragt sich, wer die Kontrollen veranlasste, wo doch die Stadt im Vorfeld verlautbaren ließ: „Reine Kontrollen zur Einhaltung des Tanzverbots halten wir für nicht sinnvoll.“ Für die Kontrollen ist die Kommune zuständig. Es werden laut Polizei nur in sehr wenigen Fällen Verwarnungen ausgestellt und Verstöße an die Gaststättenbehörde weitergegeben. Spezielle Schwerpunktkontrollen zum Tanzverbot gebe es nicht.

Generelle Tanzverbote sind nicht mehr zeitgemäß. Dies bestätigt auch das aktuellste Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Eine Weltanschauungsgemeinschaft namens Bund für Geistesfreiheit bekam in Bayern höchstrichterlich das Recht auf eine Ausnahmegenehmigung für ihre Veranstaltung “Religionsfreie Zone München 2007″ zugesprochen.

Die Piratenpartei setzt sich regelmäßig gegen das Tanzverbot ein und sogar der Deutsche Städte- und Gemeindebund ist für eine Lockerung des Tanzverbots. Sein Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg plädiert für eine „größere Anpassung an die gesellschaftliche Realität”.

Während die Einhaltung des Feiertagsgesetzes beim Tanzverbot in Clubs überwacht wird, schickt die Stadt keine Polizeistreifen zur Einhaltung des Sonn- und Feiertagsarbeitsverbots auf S21-Baustellen. Die Bahn bricht auf den S21-Baustellen seit Jahren das Feiertagsgesetz. Die Bevölkerung ist dadurch weit mehr belastet als durch Tänzer in Clubs. Für die Kirchen ist es schon ein Erfolg, wenn die Bahn „an hohen kirchlichen Feiertagen die Tunnelbauarbeiten ruhen“ lässt. Dies war bis vor den S-21-Bauarbeiten eine Selbstverständlichkeit.