Antrag: Anpassung der Konditionen für den geförderten Wohnungsbau zur GDRs 1018/2016

Zur GDRs 1018/2016 beantragen wir folgende Änderungen:

  1. SIM schreibt grundsätzlich 50 Prozent der Geschossfläche für Mietwohnraum vor.
  2. Im Regelfall ist die Quote von 50 Prozent für den geförderten Mietwohnungsbau je hälftig auf die folgenden Förderprogramme zu verteilen:

– Mietwohnungen mittlere Einkommensbezieher (MME)

– Sozialmietwohnungen (SMW)

Das Eigentumsprogramm „Preiswertes Wohneigentum“ wird zu Gunsten von bezahlbaren Mietwohnungen eingestellt.

  1. Der Zeitraum der Mietpreisbindung für SMW und MME wird grundsätzlich auf 40 Jahre festgeschrieben.

Begründung:

„Stuttgart gehört seit mehreren Jahren bundesweit zu den Städten mit den höchsten Miet- und  Immobilienkaufpreisen sowie vergleichsweise hohen Anteilen der Wohnkosten am Haushaltseinkommen“, konstatiert das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) in seiner Fallstudie ‚Umgang mit „Gentrifizierung“ in Stuttgart‘ vom Oktober 2016. Durch Abriss und Neubau-Maßnahmen werden viele Mieter_innen verdrängt, nicht selten müssen nach einem Abriss doppelt so hohe Mieten entrichtet werden. Das DIFU konstatiert: „Verdrängungsprozesse finden in Stuttgart statt“ (S. 33). Die Experten haben eine Reihe von Vorschlägen, wie Stuttgart diesem Verdrängungsprozess entgegenwirken kann. „Erhöhung der SIM-Quote: Im Rahmen der nächsten Evaluierung des SIM sollte durch die Stadt geprüft werden, ob eine höhere Förderquote zugunsten des geförderten Wohnungsbaus möglich ist“. (S. 35) Ein hoher Anteil an gefördertem Wohnraum führt entgegen vieler Befürchtungen nicht zu Ghettoisierung.

Darüber hinaus werden auch mittelfristig wirksame Maßnahmen vorgeschlagen wie etwa: „Belegungsrechte: Es sollte geprüft werden, die Bindungszeiträume von Belegungsrechten deutlich auszuweiten, ähnlich wie München dies bereits tut“. (S. 35) Seit dem Jahr 2014 gelten für neu errichtete Gebäude mit Mietpreisbindung in der bayrischen Landeshauptstadt grundsätzlich ein Zeitraum von 40 Jahren. Langfristig empfiehlt das DIFU „(…) die Einrichtung eines kommunalen Bodenfonds, die bevorzugte, an Auflagen gebundene Grundstücksvergabe an Wohnungsbaugenossenschaften und die verstärkte Nutzung des Erbbaurechts sein“. (S. 35)  Die Forderung nach einem höheren Wohnraumanteil auch in zentralen Lagen und insbesondere sozial gebundenem Wohnraum wird von der Fraktionsgemeinschaft SÖS LINKE PluS seit vielen Jahren gefordert.

Das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) ist ein Instrument, um die sozial-räumliche Spaltung in Stuttgart zu mindern und für Menschen mit geringem Einkommen die Wohnraumversorgung zu verbessern.