Neue Wohnungen in Stuttgart – Maßvolle Quartiersentwicklung auf dem Fasanenhof! (Interfraktioneller Antrag)

Der von der Verwaltung nach mehrphasiger Bürgerbeteiligung erarbeitete Kompromissvorschlag für eine maßvolle  Nachverdichtung auf dem Fasanenhof stellt eine gute Grundlage für die Auslobung eines Wettbewerbs und die Aufstellung eines Bebauungsplans dar, in dem auch die von den beteiligten Bürger*innen erarbeiteten Grundsätze Berücksichtigung finden.
Viele Wünsche von Bürger*innen, Genossenschaftsmieter*innen, Baugenossenschaften und Stadträt*innen decken sich. So zum Beispiel, dass die neu entstehenden barrierefreien Wohnungen von den Baugenossenschaften zuerst den bisherigen Bewohner*innen im Gebiet angeboten werden. Auch das weitere Entwicklungspotential des Gebiets, das durch den neuen Stadtbahnanschluss jetzt hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden ist, verdient Beachtung: Schaffung von kostengünstigem, barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum, Sicherung der Infrastruktur, Steigerung der Attraktivität für junge Leute und Familien, zusätzliche Kaufkraft für die diversen Geschäfte am Europaplatz durch neue Bewohner*innen. Aufgrund der vielfältigen Chancen, die sich durch eine Nachverdichtung bieten, beantragen wir:

1. Für den diskutierten Bereich einer Nachverdichtung am Ehrlichweg wird ein neuer Bebauungsplan erstellt, der eine maßvolle Nachverdichtung ermöglicht.
2. Es wird ein Wettbewerb auf Grundlage des Kompromissvorschlags der Verwaltung (Bauzonenplan) durchgeführt, der folgende Rahmenbedingungen berücksichtigen soll: – Die Nachverdichtung soll vorrangig auf bereits versiegelten Flächen stattfinden
(vgl. Punkt 3 der Bürgerempfehlung); – der Baumbestand ist möglichst zu erhalten, der Mammutbaum muss erhalten bleiben
(vgl. Punkt 2 der Bürgerempfehlung); – die angespannte Verkehrssituation soll verbessert werden (vgl. Punkt 13 der Bürgerempfehlung); – die Nachverdichtung soll barrierefreie neue Wohnungen ermöglichen, um auch älteren
Bewohner*innen des Fasanenhofs ein besseres Wohnungsangebot machen zu können (vgl. Punkt 12 der Bürgerempfehlung).
3. Es wird dargestellt, – welche sozialen Einrichtungen für die neu entstehenden Wohnungen benötigt werden;
– ob wegfallende und neu zu erstellende Parkplätze in Tiefgaragen untergebracht werden können.
4. Die Verwaltung prüft, auf welchen weiteren Flächen – unter Beachtung der Empfehlungen der Bürger*innen – im Fasanenhof eine zusätzliche Nachverdichtung vorgenommen werden kann.
5. Im Zuge des geplanten Bebauungsplan-Verfahrens ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und den Baugenossenschaften abzuschließen, in dem die folgenden Punkte berücksichtigt werden sollen:
– Junge Familien mit Kindern sollen bei den Mietwohnungen besonders berücksichtigt werden; – eine neue Kindertagseinrichtung sollte ermöglicht werden, ggf. sollte eine bestehende Einrichtung zu einem Kinder- und Familienzentrum ausgebaut werden (vgl.
Seite 7 der Bürgerempfehlung); und – ein neuer Spielplatz ist zu erstellen.

6. Die Stadt nimmt Gespräche mit dem Bund auf mit dem Ziel, eine baldige Sanierung der Lärmschutzwände an der A8 zu erreichen.