15 Stellen für Bürgerbüros/Amt für öffentliche Ordnung

Wir beantragen:

 Die Verwaltung schafft 15 Stellen, um eine ausreichende Besetzung der Bürgerbüros zu gewährleisten.

1a) Fünf dieser Stellen sind Ermächtigungen zur Schaffung neuer Stellen
1b) Für sieben Stellen mit kw-Vermerk wird dieser Vermerk gestrichen.

(Siehe auch Querliste Nr. 813 und 940 zum Stellenbedarf im Stellenplan 2016/17)

Begründung:

 Die Personalausstattung in den Bürgerbüros ist bekanntermaßen unzureichend, weswegen es immer wieder zu verkürzten Sprechzeiten, erhebliche Wartezeiten für Bürger bis hin zu tageweisen Schließungen von kleinen Bürgerbüros kam. Demgegenüber stehen Forderungen seitens der Bürger_innen, Öffnungszeiten außerhalb der klassischen Arbeitszeiten, also auch an Samstagen oder bis in den Abend hinein anzubieten. Über die Einführung einer Online-Terminvereinbarung zur besseren Kundensteuerung wird der Forderung nach einem verbesserten Service teilweise entgegengekommen. Es müssen aber trotzdem dringend weitere Stellen in den Bürgerbüros geschaffen werden.

Ein erhöhter Personalbedarf in Höhe von 5,5 Stellen bei gleichbleibendem Aufgabenumfang ergab sich allein durch einen quantitativ erhöhten Arbeitsaufwand aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl Stuttgarts. In dieser Untersuchung wurde ein Stellenschlüssel von einer Stelle pro 5000 Einwohner zugrundegelegt. (vgl. GRDrs 560/2014 Anhang 2014-04-26 Bereicht OU).

Der mit im Bericht genannte Krankenstand von 22,8 Tagen pro Stelle ist inzwischen auf 28,8 Tage pro Stelle im Jahr gestiegen. Dies führt zu erheblicher Arbeitsverdichtung beim verbleibenden Personal.

Zudem besteht zusätzlicher Arbeitsaufwand seit dem 1. November 2015 in Kraft getretenen Bundesmeldegesetz und durch Meldeangelegenheiten von anerkannten Flüchtlingen, die vom Ausländeramt in die Zuständigkeit des Amts für öffentliche Ordnung wechseln.