Bau –und Wohnungsverein wollte SEK-Übung in bewohntem Haus durchführen

Mit zweifelhaften Begründungen versucht der Bau- und Wohnungsverein (BWV) seine drei Gebäude in der Beethovenstraße 60 – 70 seit Monaten zu entmieten. Die bislang günstigen Mieten sollen sich nach Abriss und Neubau mehr als verdoppeln auf ca. 11 Euro pro Quadratmeter (Kaltmiete). Zwei Mieter ließen sich aber von den Plänen des BWV nicht überzeugen und klagten gegen die Kündigung – mit Erfolg. In erster Instanz wurde die Kündigung für nichtig erklärt, das Revisionsverfahren wird am 21. Dezember 2016 vor dem Landgericht verhandelt.

SEK-Übung: was der BWV vorhatte

Am vergangenen Donnerstagabend gegen 20 Uhr (17. November) hatte der Hauseigentümer die Mieter mit einem an die Wohnungstür geklebten Zettel informiert, dass am nächsten Morgen eine „Polizeiübung“ in dem bewohnten Gebäude stattfinden werde, bei der es zu „Geräuschbelästigungen“ kommen könne. Erst am Freitagmorgen war dann von einem BWV-Mitarbeiter zu erfahren, dass der Vorstand des Vereins entschieden habe, die Mieter erst zwölf Stunden vor der SEK-Polizeiübung zu informieren.

Am späten Freitagvormittag waren schließlich Verantwortliche der Polizei erreichbar und erklärten, vom BWV falsch informiert worden zu sein. Daraufhin sagte die Polizei die Übung ab: man habe kein Interesse daran, eine Übung in einem bewohnten Haus durchzuführen. Aber natürlich müsse man irgendwo mal üben, wie man mit IS-Terroristen umgehen müsse.

„Mafiöse Methoden“

Trotz einer gültigen Erhaltungssatzung und der bislang unwirksam erklärten Kündigungen, betreibt der Vorstand des Bau- und Wohnungsvereins  (BWV) seine Entmietungspolitik weiter und „greift dabei inzwischen zu mafiösen Methoden, die man bisher eher dem Rotlichtmilieu und nicht einer ehemals gemeinnützigen Genossenschaft zugeordnet hätte“, kommentiert Thomas Adler, Fraktionsvorsitzender SÖS LINKE PluS die geplante Polizeiübung. „Es darf nicht hingenommen werden, dass Mieter terrorisiert werden, um erhaltenswerte Häuser für höhere Profite abreißen zu können!“, verurteilt Adler die Pläne des BWV, in einem bewohnten Gebäude eine Übung des Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei durchzuführen.

„Man braucht nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen wie ein derartiger SEK-Einsatz auf die 3- und 5-jährigen Kinder gewirkt hätte, die dort Zuhause sind. Wir fordern, dass derartige Einsätze vom Ordnungsbürgermeister unterbunden werden“, so Hannes Rockenbauch, Fraktionsvorsitzender SÖS LINKE PluS, „man kann hier nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und abwarten, bis das nächste Immobilienunternehmen seine Entmietungs- und Abrisspolitik mit solchen kriminellen  Methoden durchsetzt!“, so Rockenbauch weiter.

Der BWV-Vorstand ist im übrigen Wiederholungstäter: In der Klingenstraße 101-105 (Stuttgart-Ost) wurden ebenfalls  entmietete, bewohnbare Gebäude mit guter Bausubstanz vom BWV-Vorstand für Feuerwehrübungen angeboten, um sie für Sanierungen unbrauchbar und abbruchreif zu machen.

„Dass der Vorstand des BWV zu derart perfiden Methoden greift, disqualifiziert ihn für diese Position endgültig. Wir fordern ihn auf, zurückzutreten, sich bei den Mietern und den BWV-Mitgliedern zu entschuldigen und den Weg frei zu machen für die Rücknahme der Abbruchpläne für die Gebäude in der Beethovenstraße“, fasst Thomas Adler die Forderungen nach Konsequenzen zusammen.