Prinzipienlosigkeit in der AfD – zur Verurteilung von Bernd Klingler

Nachdem das Amtsgericht Bad Cannstatt in erster Instanz deutliche Worte gefunden hat, tut die Alternative für Deutschland (AfD) so, als sei die Welt in bester Ordnung. Der Fall des ehemaligen FDP-Sprechers im Gemeinderat, Bernd Klingler, zeigt seine und vor allem die Prinzipienlosigkeit der AfD.

Verurteilt wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten, gibt sich die AfD überrascht über das Ausmaß von Klinglers Machenschaften. Dass Klinglers Wechsel zur AfD in unmittelbarem Zusammenhang mit seinen – wie jetzt vom Amtsgericht Bad Cannstatt bestätigt wurde – kriminellen Machenschaften steht, überrascht außerhalb der AfD wohl niemanden.

Wir halten es für eine Frage des politischen Anstandes, das Mandat des Stadtrates niederzulegen. Wer Fraktionsgelder in einem solchen Umfang veruntreut und auch vor Gericht keinerlei Einsicht zeigt, Fehler gemacht zu haben, der gehört nicht in den Gemeinderat.

Die AfD hält offenbar aus taktischen Gründen an Klingler fest: mit dem Ex-FDP-Mann sichert sie sich den Fraktionsstatus und damit neben erweitertem politischem Einfluss auch eine finanzielle Aufbesserung der Fraktionskasse. Dass Klingler eben wegen Veruntreuung solcher Gelder verurteilt wurde, scheint in der AfD niemanden zu stören.