Datenschutz im Klinikum Stuttgart

Im Klinikum Stuttgart fallen in großen Mengen besonders geschützte Daten an, dabei auch Daten, die dem Regelungsbereich des Sozialgesetzbuches X unterliegen.

Wir beantragen daher,

 in der nächstmöglichen Sitzung des Krankenhausausschusses einen Bericht vom Datenschutzbeauftragten des Klinikums zur generellen Lage des Datenschutzes zu bekommen, insbesondere zu folgenden Fragen:

  1. Wie ist der Datenschutz im Klinikum Stuttgart organisiert? Hat jede Einrichtung des Klinikums einen eigenen Datenschutzbeauftragten oder trifft dies nur auf bestimmte Einrichtungen wie z.B. die Blutzentrale zu?
  1. Welche besonderen Vorkehrungen werden im Datenschutz getroffen?
  1. Patientendaten müssen für 30 Jahre aufbewahrt werden: wie werden diese geschützt und gesichert?
  2. Wenn z.B. Laborergebnisse mit personenbezogenen Daten von einem Smartphone, Laptop oder Notebook zum anderen innerhalb des Klinikums versandt werden, stellt sich die Frage: Wie sind die Daten der Patienten auf den Mobilgeräten der Mitarbeiter des Klinikums geschützt?
  1. Gab es im Jahr 2015 oder in den Jahren zuvor Vorkommnisse in Bezug auf die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und wenn ja, welche?
  1. Wie weit sind die Vorbereitungen gediehen für die Umstellung von den Bundes- und Landesdatenschutzgesetzen auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO), die ab 25.5.2018 gilt?

Stefan Urbat, Thomas Adler, Hannes Rockenbauch, Laura Halding-Hoppenheit, Guntrun Müller-Enßlin, Christoph Ozasek, Luigi Pantisano, Christian Walter