DIVEST NOW! Dekarbonisierung städtischer Finanzanlagen – Städtische Anlagerichtlinien anpassen

Antrag:

Die Folgen einer unbegrenzten fossilen Energieerzeugung, die planetarisch gesehen zu einer rapiden Veränderung des Klimas führt, sind schädlich, nicht zukunftsfähig und werden gesellschaftlich immer weniger akzeptiert. Der fortschreitende globale Klimawandel erfordert entschiedenes Handeln der Staatengemeinschaft. Um die im Pariser Klimaabkommen formulierten Ziele zu erreichen, wird ein Ausstieg aus dem fossilen Sektor in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts unumgänglich sein. Dabei muss kritisch über die Rolle institutioneller Kapitalanleger an den Finanzmärkten diskutiert werden, insbesondere dann, wenn deren Profite durch umweltzerstörende, gesundheitsschädigende oder ausbeuterische Geschäftsmodelle erzielt oder durch ihr Handeln die Durchsetzung der Menschenrechte behindert werden. Auch wenn die direkten Einflussmöglichkeiten der Stadt Stuttgart in der globalen Perspektive freilich äußerst begrenzt sind, wissen wir um die Verantwortung, die sich aus der Beteiligung an Unternehmensgewinnen ergibt. Es wird langfristig angestrebt, dass Erlöse, die in den städtischen Haushalt fließen, nach Möglichkeit auf nachhaltigen intelligenten Geschäftskonzepten beruhen, die unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und dauerhaft sichern, die das friedliche Zusammenleben fördern und einen Beitrag zur Durchsetzung der Menschenrechte leisten. Wir sehen die dringende Notwendigkeit für unsere Stadt, alle kommunalen Kapitalanlagen unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten und vorrangig unter Klimaschutznotwendigkeiten neu zu ordnen und insbesondere vor den Risiken einer Wertberichtigung fossiler Energieträger abzuschirmen.

Grundsätzlich sprechen ethische und moralische Gründe für ein nachhaltiges Investment. Aber auch ökonomische Gründe sind relevant, denn im Rahmen der Durchsetzung der UN-Klimaschutzziele ist ein Wertverfall fossiler Energien und der damit verbundenen Unternehmen absehbar. Unlängst haben z.B. der Norwegische Pensionsfonds, die Allianz und die Axa-Versicherung ihre Nachhaltigkeitsstrategie öffentlich gemacht und vollziehen damit u. a. den Ausstieg aus fossilen Energieträgern. Die Dekarbonisierung der Wirtschaft sollte dringend von der Stadt Stuttgart auf diesem Wege unterstützt werden.

Die Stadt Stuttgart betreibt nämlich aktiven Klimaschutz und engagiert sich seit etlichen Jahren auf zahlreichen Gebieten für die Begrenzung des Klimawandels. Ihre Finanzanlagen wurden unter Klimagesichtspunkten jedoch noch kaum in den Blick genommen. Die Verwaltung hat im Juli 2015 zugesagt, dem Gemeinderat Transparenz in den jetzigen Anlagen – die insgesamt über eine Milliarde Euro betragen – zu verschaffen und in den folgenden Monaten mit den jeweiligen Investmentgesellschaften zu diskutieren, wie die konkrete Ausgestaltung und die Alternativen bei den Fonds aussehen können. Mit diesem Antrag zur Anpassung und Präzisierung der Anlagerichtlinien der Stadt wollen wir diesen Prozess zielgerichtet voranbringen.

 

Daher beantragen wir:

 

  1. Die Verwaltung berichtet in einer baldigen Sitzung des Verwaltungsausschusses über ihre in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.07.2015 zugesagten Gespräche mit den Investmentgesellschaften, bei denen das städtische Kapital angelegt ist.

 

In Zusammenhang mit dieser Berichterstattung werden folgende Punkte zur Abstimmung aufgerufen:

 

  1. Die Stadt investiert nicht neu in Unternehmen, die ihrerseits noch in den Rohstoffabbau von Kohle und Öl, mittelfristig auch Erdgas, investieren und nicht in solche, deren Geschäftsfeld (auch) die Energieerzeugung mit Kohle/Öl ist.

 

  1. Städtische Anlagen an derartigen, unter Punkt 2 genannten, Unternehmen, werden umgeschichtet.

 

  1. Stattdessen investiert die Stadt ihre Anlagen ethisch und nachhaltig. Hierzu wird seitens der Verwaltung eine Modifizierung der Anlagerichtlinien der Stadt vorgeschlagen.

 

    1. a) Sofort ausgeschlossen werden Beteiligungen an Unternehmen, die Kinderarbeit zulassen, die Militärwaffen und/oder -Munition herstellen oder vertreiben, die Atomenergie erzeugen.
    2. b) Mittelfristig ausgeschlossen werden Beteiligungen an Unternehmen, die Pflanzen oder Saatgut gentechnisch verändern, die Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika durchführen, denen eklatante Bestechungs- oder Korruptionsfälle nachgewiesen worden sind, die an den Finanzmärkten mit Nahrungsmitteln spekulieren oder die mit Mietwohnungsbeständen Spekulation betreiben.

 

Anna Deparnay-Grunenberg

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion

 

Christoph Ozasek

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS

 

Andrea Münch

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion

 

Hannes Rockenbauch

Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS